Frauennetzwerk Rheinbach
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“
Informationsveranstaltung am Dienstag, 24. Januar
Was passiert, wenn man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung seinen Willen nicht mehr äußern kann? Kann der Ehepartner automatisch entscheiden? Wer hat Zugriff auf das Konto? Wird der Partner automatisch als Betreuer eingesetzt? Wer entscheidet, ob und wie lange man künstlich ernährt wird? Dies alles sind Fragen, von denen jeder hofft, dass eine solche Situation niemals eintreten wird. Aber davor ist niemand gefeit. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Situationen vorab zu regeln? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es bei einer Infoveranstaltung des Frauennetzwerks Rheinbach am Dienstag, 24. Januar, ab 19 Uhr im Ratssaal im Himmeroder Hof, Himmeroder Wall 6. Es referiert Rechtsanwältin Sigrun von Freymann aus Rheinbach. Anschließend ist Gelegenheit für eigene Fragen. Zu der kostenfreien Veranstaltung sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Weitere Infos: Gleichstellungsstelle der Stadt Rheinbach, Telefon (0 22 26) 91 71 03 (vormittags), E-Mail mechthild.schneider@stadt-rheinbach.de, Internet www.frauennetzwerkrheinbach.com.
