Allgemeine Berichte | 13.09.2021

Staatliche Flut-Soforthilfe

Pfändungsfreiheit nun gesetzlich geregelt

Das Amtsgericht Sinzig.Quelle: Amtsgericht Sinzig

Sinzig. Nach bislang geltender Rechtslage waren staatliche Soforthilfe-Zahlungen zur Bewältigung der Flutfolgen, wenn sie auf ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) überwiesen wurden, nicht von vornherein von der Pfändung ausgenommen. Vielmehr bedurfte es stets eines Antrags bei Gericht und eines daraufhin ergehenden Gerichtsbeschlusses, der die entsprechenden Geldbeträge als nicht von der Pfändung erfasst erklärte. Dies hatte zur Folge, dass staatliche Hilfsgelder von den Banken nicht ohne Weiteres sofort an die Betroffenen ausgezahlt werden konnten, sondern regelmäßig der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens abgewartet werden musste, was – nicht zuletzt wegen der gebotenen Beteiligung der Gläubiger – Zeit in Anspruch nahm, so dass sich die Auszahlung der Hilfsgelder oftmals verzögerte.

Seitens des Amtsgerichts Sinzig, das schon frühzeitig mit entsprechenden Verfahren befasst war, wurde gegenüber der Landesregierung auf die Problematik hingewiesen und die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Pfändungsfreiheit staatlicher Fluthilfen angeregt, damit die Hilfsgelder möglichst schnell, unbürokratisch und unkompliziert dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Die Vorschläge wurden von der Landesregierung aufgegriffen und in ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben eingebracht. Durch die Neuregelung wird ein Gang zu Gericht in vielen Fällen entbehrlich und eine sofortige Auszahlung der Hilfsgelder durch die Banken möglich sein.

Dass auf diese Weise innerhalb kürzester Zeit deutliche Verbesserungen für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern herbeigeführt werden konnten, ist nicht zuletzt ein Beleg für eine bürgernahe Justiz, deren Ziel es ist, den rechtlichen Anliegen, Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gerecht zu werden, und zu der das Amtsgericht Sinzig auch künftig beitragen wird.

Pressemitteilung des

Amtsgerichts Sinzig

Das Amtsgericht Sinzig.Quelle: Amtsgericht Sinzig

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare

Langjährige Mitarbeiter geehrt

  • Michael Maier: Die Angestellten werden nicht nach Chemietarif bezahlt!
  • Bernd Hilger: Da können wir mal gespannt sein ob EDEKA wie geplant dort mit einzieht.
  • K. Schmidt: Das Land gibt einer Kommune einen Förderbescheid - aber wie hoch der ist, erfährt man nur durch die tapfere Nachfrage eines MdL? Man merkt, dass der Wahlkampf anzieht: Die Pressemeldungen der Politiker werden wieder immer doofer.
Betriebselektriker
Innovatives rund um Andernach
Weihnachten in der Region
Dauerhafte Haarentfernung
Titelanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0572#
Weinachtsmarkt Rheinbach
Empfohlene Artikel

Region. 2026 wird ein Jahr der Entscheidung und der Neuordnung. Viele Prozesse, die in den vergangenen Monaten begonnen haben, treten in eine neue Phase. Beziehungen verändern sich, berufliche Wege gewinnen an Kontur und gesundheitliche Themen verlangen mehr Bewusstheit.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Energietipp der Verbraucherzentrale RLP

Stromsparen in der Weihnachtszeit

Cochem. Wenn es draußen dunkel und kalt wird, sorgen Lichterketten, elektrisch leuchtende Sterne und Fensterbilder vielerorts für festliche Stimmung.

Weiterlesen

Caritas TreffPunkt Treis-Karden

Veranstaltung zum Thema Schockanrufe

Treis-Karden. Leider passiert es immer noch viel zu häufig, dass insb. Seniorinnen und Senioren, aber auch durchaus jüngere Menschen, Opfer von Betrugsmaschen (am Telefon) werden.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Baumfällung & Brennholz
Image
Anzeige "Null Drama Voll Kasko"
Innovatives rund um Andernach
quartalsweise Abrechnung
Auftrag Nr. AF2025.000354.0, Dezember 2025
Silvestergala
Imageanzeige Dauerauftrag 12/2025
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0572#
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0572#
Altenahrer Sternstunden
Altenahrer Sternstunden