Staatliche Flut-Soforthilfe
Pfändungsfreiheit nun gesetzlich geregelt
Sinzig. Nach bislang geltender Rechtslage waren staatliche Soforthilfe-Zahlungen zur Bewältigung der Flutfolgen, wenn sie auf ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) überwiesen wurden, nicht von vornherein von der Pfändung ausgenommen. Vielmehr bedurfte es stets eines Antrags bei Gericht und eines daraufhin ergehenden Gerichtsbeschlusses, der die entsprechenden Geldbeträge als nicht von der Pfändung erfasst erklärte. Dies hatte zur Folge, dass staatliche Hilfsgelder von den Banken nicht ohne Weiteres sofort an die Betroffenen ausgezahlt werden konnten, sondern regelmäßig der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens abgewartet werden musste, was – nicht zuletzt wegen der gebotenen Beteiligung der Gläubiger – Zeit in Anspruch nahm, so dass sich die Auszahlung der Hilfsgelder oftmals verzögerte.
Seitens des Amtsgerichts Sinzig, das schon frühzeitig mit entsprechenden Verfahren befasst war, wurde gegenüber der Landesregierung auf die Problematik hingewiesen und die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Pfändungsfreiheit staatlicher Fluthilfen angeregt, damit die Hilfsgelder möglichst schnell, unbürokratisch und unkompliziert dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Die Vorschläge wurden von der Landesregierung aufgegriffen und in ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben eingebracht. Durch die Neuregelung wird ein Gang zu Gericht in vielen Fällen entbehrlich und eine sofortige Auszahlung der Hilfsgelder durch die Banken möglich sein.
Dass auf diese Weise innerhalb kürzester Zeit deutliche Verbesserungen für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern herbeigeführt werden konnten, ist nicht zuletzt ein Beleg für eine bürgernahe Justiz, deren Ziel es ist, den rechtlichen Anliegen, Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gerecht zu werden, und zu der das Amtsgericht Sinzig auch künftig beitragen wird.
Pressemitteilung des
Amtsgerichts Sinzig
Zweites großes Weihnachtssingen im Stadion Oberwerth
- Diana bestShmitz: Hallo, Sind es Steh oder und Sitzplätze.Lg Diana
Langjährige Mitarbeiter geehrt
- Michael Maier: Die Angestellten werden nicht nach Chemietarif bezahlt!
Bad Neuenahr: Sozial geförderter Wohnungsbau auf dem ehemaligen Hotelgelände „Goldener Anker“
- Bernd Hilger: Da können wir mal gespannt sein ob EDEKA wie geplant dort mit einzieht.
Aus dem Polizeibericht
Schwerer Unfall auf der L86
Sinzig. Eine Pkw-Fahrerin befuhr die L86 aus Richtung Königsfeld in Fahrtrichtung Sinzig. An der Einmündung der L86 zur L82 kam es zu einer Kollision mit einem von links kommenden Motorradfahrer. Der Motorradfahrer wurde dabei schwer verletzt und mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Die Pkw-Fahrerin erlitt leichte Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
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Aus dem Polizeibericht
Diebstahl und Randale
Pillig. Zwischen dem 03.12.25 und dem 08.12.25 wurde in Pillig in der Ritterstraße, Höhe Hausnummer 48, ein Container aufgebrochen und diverse Werkzeuge entwendet. Zu dem oder den Täter(n) liegen der Polizei keine Hinweise vor. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Mayen unter der 02651/8010 entgegen.
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Stadtwerke beginnen mit dem Innenausbau der Eventlocation
Deichherz Neuwied: Eröffnung der Veranstaltungshalle bereits Ostern möglich
Neuwied. Der Plan geht auf: Wenn weiterhin alles glatt läuft, hat Neuwied bereits zu Ostern wieder eine Eventlocation. Das Heimathaus darf nur noch bis Ende 2025 genutzt werden, darum bauen die SWN derzeit im Rekordtempo eine Halle in der Museumstraße.
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