Allgemeine Berichte | 12.09.2018

Stadt weist auf Bezuschussung auch für Private Hausbesitzer hin

Programm zur Fassadengestaltung hat noch freie Mittel

Florian Wichert, Waltraud Leersch und Architekt Feyim Martin Ilgi freuten sich gemeinsam über eine gute und erfolgreiche Sanierung in der Meckenheimer Hauptstraße.StF

Meckenheim. Meckenheims Altstadt putzt sich heraus. Nachdem die Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Hauptstraße und des Kirchplatzes abgeschlossen sind, können die Grundstückseigentümer ihre Häuser und deren Fassaden aufwerten. Anreiz schafft ein Fördertopf mit etwa 400.000 Euro, den die Stadt Meckenheim, Land, und Bund aktuell zur Verfügung stellen. Das Fassaden- und Hofprogramm, gestartet Anfang des vergangenen Jahres, läuft noch bis Ende 2019. Förderberechtigt sind alle Hauseigentümer entlang der Hauptstraße. Für das Hofprogramm werden auch die Grundstückseigentümer der umliegenden Straßen mit eingeschlossen.

Sowohl als Unterstützung als auch als Fördergrundlage für Bauherren und Architekten hat die Stadt Meckenheim eine Gestaltungsfibel mit Leitlinien und Empfehlungen für die Fassadengestaltung erstellt, Sie beinhaltet eine Fülle an Beispielen und Vorschlägen zum Umgang mit Farben, Materialien, Licht und Werbung. Erneuerungsmaßnahmen werden in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt. Darüber hinaus bietet die Stadt Meckenheim eine kostenlose Beratung für alle Interessierten an.

Bereits im Jahre 2017 gab es eine rege Teilnahme. Das Beratungsangebot wurde stark nachgefragt, zahlreiche Förderbewilligungen konnten genehmigt werden und einige Gestaltungsmaßnahmen sind bereits abgeschlossen und im Straßenbild sichtbar.

Wichtig ist, dass der korrekte Antragslauf eingehalten wird. So muss die Bewilligung des Zuschusses vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Nach der Beratung kann der Antrag vom Bauherren oder Architekten mit den entsprechenden Planunterlagen und jeweiligen Vergleichsangeboten gestellt werden. Diese werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Nach Prüfung gibt es einen Bewilligungsbescheid mit der aufgeführten Zuschusshöhe. Im Zeitraum von 12 Monaten nach Bewilligungsbescheid müssen die Arbeiten ausgeführt werden und nach Abschluss innerhalb von drei Monaten der Verwendungsnachweis ausgefüllt werden. Anschließend überweist die Stadt das Geld an den Bauherrn.

Wichtig ist natürlich stets die Frage, wie viel es denn gibt. Zuwendungsfähig kann maximal 50 % der Maßnahme sein, wobei der Höchstbetrag auf 60 Euro/je Quadratmeter hergerichteter oder gestalteter Fassaden- oder Hoffläche gedeckelt ist. Die Höchstförderung ist ferner auf maximal 30 Euro/qm (brutto) und zusätzlich auf 20.000 Euro als Höchstzuschuss gedeckelt.

Fachbereichsleiterin Waltraud Leersch wies bei einem Ortstermin in der vergangenen Woche darauf hin, dass noch Geld im Topf vorhanden sei und warb eindringlich für das Projekt. Auch Florian Wichert vom städtischen Fachbereich Stadtplanung, Liegenschaften warb mit für diese Bezuschussung: „Ganz gleich, ob lediglich eine optische Aufwertung durch einen neuen Anstrich oder eine umfassende energetische Sanierung etwa durch eine Wärmedämmung geplant ist, der Fördertopf ist noch gut gefüllt und darf gern in Anspruch genommen werden.“

Voll des Lobes zeigte sich auch Architekt Feyim Martin Ilgi, der eine Umbaumaßnahme in der Hauptstraße verantwortlich begleitet hat. Die Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Stadt Meckenheim klappe vorzüglich, die Vorgänge werden sehr schnell bearbeitet und erledigt und er stellte der Verwaltung ein sehr positives Zeugnis aus.

STF

Florian Wichert, Waltraud Leersch und Architekt Feyim Martin Ilgi freuten sich gemeinsam über eine gute und erfolgreiche Sanierung in der Meckenheimer Hauptstraße.Foto: StF

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