LAG Mosel fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte
Projekte für ein gutes Leben im Dorf können gefördert werden
Einreichungsfrist für Projektanträge ist der 09. Juni
Kreis Cochem-Zell. Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Dörfer in der Mosel-Region mit neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Motto „LAG Mosel – eine Lebens- und Urlaubsregion, die nachhaltig, vielfältig, innovativ und vernetzt ist“ unterstützt.
Folgende Handlungsfelder werden gefördert: Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel Erhalt von Natur und (Weinkultur) Landschaft, Leben in den Orten mit dem Entwicklungsziel Entwicklung zukunftsfähiger und lebenswerter Orte und Tourismus und Wirtschaft mit dem Entwicklungsziel Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen. Einige wichtige Eckdaten zum Projektaufruf sind zu beachten. Das Fördermittel-Budget beträgt 100.000 Euro. Die Einreichungsfrist (Ausschlussfrist) für Projektanträge ist der 09. Juni. Am 16. Juni findet dann voraussichtlich die Projektauswahl durch die LAG statt. Die Frist für den Projektabschluss und die Abrechnung ist der 16. Oktober.
Der Aufruf beinhaltet Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Anträge müssen bei der Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Projekte müssen zur Umsetzung der LILE beitragen. Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal 20.000 Euro (netto) betragen. Die Förderung muss mindestens 2.000 Euro umfassen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Rechnungen unter 100 Euro sind nicht förderfähig.
Mit der LAG muss ein projektbezogener Vertrag geschlossen werden. Der Projektträger muss bis spätestens 16. Oktober seine gezahlten Rechnungen mit Zahlungsnachweisen einreichen. Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Mosel. Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Stiftungen, Verbände, Schulen und Kommunen an.
Es gelten die üblichen Auswahlkriterien der LAG Mosel mit einer Mindestpunktzahl von 18 Punkten und folgende Fördersätze: öffentliche Träger 70 Prozent, gemeinnützige Träger 75 Prozent, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen 70 Prozent und private Träger 40 Prozent.
Das Auswahlverfahren läuft folgendermaßen ab: Zunächst muss die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle erfolgen. Dann die Einreichung des ausgefüllten Antrages und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 09. Juni).
Daraufhin wird der Antrag auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle geprüft. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung folgen.
Es wird eine Rangfolge der eingereichten Projekte gebildet und Auswahl der Projekte erfolgt gemäß des zur Verfügung stehenden Budgets. Schließlich erfolgt der Abschluss eines Vertrages zur Unterstützung zwischen LAG und dem Projektträger mit der LAG Mosel. Dann kann die Umsetzung des Projektes beginnen und die Belege (Rechnungen, Kontoauszüge) können bei der LAG eingereicht werden.
Es gilt zu beachten, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.
Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-mosel.de zu finden.
Die Geschäftsstelle der LAG Mosel, bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, steht unter der Förderhotline 0 65 71- 14- 22 62 zur Beratung zur Verfügung (Philipp Goßler, c/o Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Zimmer: S 303 - Gebäude S - Sparkasse, Tel.: 0 65 71 14 22 62, Fax: 0 65 71 14 4 22 62, E-Mail: philipp.gossler@bernkastel-wittlich.de).
Das Programm wird gefördert durch die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
