Allgemeine Berichte | 21.04.2020

Die Gemeinde Wachtberg informiert:

Rasenmäher & Co. – Ruhezeiten beachten

Berkum. Die ersten sonnenwarmen Tage locken allerorts wieder viele Hobbygärtner ins Freie, wo es nach dem langen Winter reichlich zu tun gibt. Nicht selten jedoch begeistert der Tatendrang des einen nicht den Erholung suchenden Nachbarn.

In der Gemeinde Wachtberg gibt es daher in der Straßenordnung eine klare Regelung, damit beiden Seiten zu ihrem Recht verholfen werden kann. Hiernach sind die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die nach Lage der Örtlichkeit ungewöhnliche, die Ruhe störende Geräusche verursachen, nur an Werktagen, also auch samstags, von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet. Unberührt bleiben hiervon gewerbliche Tätigkeiten.

Verstöße gegen die Ruhezeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Sinne eines friedlichen Miteinanders bittet die Gemeindeverwaltung Wachtberg um Berücksichtigung der Ruhezeiten. Fragen hierzu beantworten im Fachbereich 2 die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, Gemeindeverwaltung, Tel. (02 28) 95 44-0.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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