Polizei Rheinland-Pfalz startet Verkehrsoffensive

Rettungsgasse rettet Leben

Rettungsgasse rettet Leben

Verkehrsteilnehmer sollten schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn eine Rettungsgasse bilden. Foto: Polizei

13.10.2017 - 09:26

Region. Es ist Alltag auf deutschen Straßen: Ein Verkehrsteilnehmer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und landet in der Leitplanke. Jetzt zählt jede Minute: Rettungsfahrzeuge müssen schnellstmöglich zum Unfallopfer gelangen. Doch immer öfter versperren Fahrzeuge den Weg. Dabei ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit und Stau für Verkehrsteilnehmer Pflicht. Die Polizei Rheinland-Pfalz informiert deshalb nicht nur über das richtige Verhalten am Unfallort, sondern führt in den kommenden Wochen auch gezielt Kontrollaktionen durch.

„Obwohl die Bildung der Rettungsgasse vereinfacht wurde, ist sie leider immer noch nicht im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer verankert“, erklärt der Verkehrsexperte des LKA Rheinland-Pfalz Volker Weicherding. „Deshalb ist es uns wichtig, Verkehrsteilnehmer erneut auf den Ablauf aufmerksam zu machen.“

Die Bildung einer Rettungsgasse ist in § 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt. So heißt es dort: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, Lkw und Busse.

Dabei sollten Verkehrsteilnehmer schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn die Rettungsgasse freihalten - und nicht erst, wenn sich das erste Einsatzfahrzeug nähert. Denn wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu verschaffen. Viele Verkehrsteilnehmer machen außerdem den Fehler, nach Passieren des ersten Hilfsfahrzeugs die Lücke wieder zu schließen. Dies sollte nicht geschehen, da weitere Einsatzfahrzeuge folgen könnten.

„Eine funktionierende Rettungsgasse ist eine Gemeinschaftsleistung“, betont Weicherding. „Sie kann nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln.“

Um dieses Bewusstsein zu stärken, setzt die Polizei Rheinland-Pfalz nicht nur auf umfassende Information, sondern wird ab dem 16. Oktober landesweit Kontrollaktionen zur Einhaltung der Rettungsgasse durchführen, die medial begleitet werden. Den Anfang macht das Polizeipräsidium Westpfalz.


Die wichtigsten Hinweise für Verkehrsteilnehmer in Kürze:


Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Abschleppfahrzeuge. Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Nichtbeachtung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Wenn Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge mit Sondersignalen (Blaulicht & Martinshorn) hören oder sehen:

- Geschwindigkeit verringern

- herausfinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.

- Blinker setzen, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen anzuzeigen, zu welcher Seite man ausweichen möchte

- Im Zweifelsfall anhalten, aber das Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit nicht das Heck des Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt

- Ausreichend Abstand zum Vordermann halten

- Wenn möglich, die Standspur freihalten

- Vor der Weiterfahrt darauf achten, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

Pressemitteilung

Landeskriminalamt

Rheinland-Pfalz

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Stellenmarkt
Weitere Berichte

Flut im Ahrtal: Anklage gegen Ex-Landrat?

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird am Donnerstag, 18. April über das Ergebnis der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 informieren. Nun steht die Frage im Raum: Erhebt die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen Jürgen Pföhler, den Ex-Landrat des Landkreises Ahrweiler? Pföhler wird unter anderem vorgeworfen, am Abend des 14. Juli 2021 zu spät den Katastrophenalarm ausgelöst zu haben. mehr...

Die wilde Fahrt endete im Krankenhaus - und zwar zur Blutentnahme.

Westerwald: Promille-Spritztour mit Bagger

Windeck. Am Sonntagmorgen, dem 14. April, informierte ein Zeuge die Polizei gegen 05:10 Uhr über den Diebstahl eines Baggers in Windeck. Der Anrufer gab an, dass der Fahrer des Baggers aufgrund seiner unkontrollierten Fahrweise möglicherweise betrunken sei. Die Polizei traf zwei 18- und 19-jährige Windecker im Bereich des Bachmühlenwegs an, wo der gemeldete Bagger auf einem nahegelegenen Grundstück abgestellt war. mehr...

Regional+
 

Die Veranstalter rechnen voraussichtlich mit 500 Teilnehmern

Demo in Ahrweiler: Wilhelmstraße wird gesperrt

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Sonntag, den 21. April 2024, findet in Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Versammlung unter dem Titel „Sei ein Mensch. Demokratie. Wählen“ statt. Die Veranstalter erwarten etwa 500 Teilnehmer. Aufgrund des geplanten Demonstrationszuges wird die Wilhelmstraße zeitweise gesperrt sein. mehr...

Mitgliederversammlung der FDP Brohltal

Kandidaten für die Wahl zum VG-Rat erfolgreich aufgestellt

Brohltal. Auf der jüngsten Mitgliederversammlung der FDP Brohltal konnte der Kreisvorsitzende Ulrich van Bebber und Ortsverbandsvorsitzender Stefan Gros neben den bekannten Mitgliedern der FDP auch neue Mitglieder sowie weitere Bürger zur Aufstellung der offenen Liste begrüßen. mehr...

Anzeige
 
Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.
LESETIPPS
GelesenNeueste
Kommentare

Stromausfall in Bad Neuenahr

Cornelia Brodeßer:
Zitat: Durch die umgehende Reaktion der Ahrtal-Werke wurden die Betroffenen AnwohnerInnen bereits nach rund 20 Minuten wieder versorgt. Vielen Dank, suuuper Leistung!!!...

Autorenduo aus Mendig veröffentlicht Debütroman

Gabriele Friedrich:
Wenn er halt so heißt, dann heißt er so. Wen sollte das denn stören? ...
K. Schmidt:
Irgendeiner muss ja mal fragen: Darf der Herr so heißen?...
Gabriele Friedrich:
@Amir Samed/ Wer solche Sätze benutzt: "Die Spreu vom Weizen trennen" DER ist ein Nazi und nicht jemand, der das bemängelt. Mäßigen Sie einfach Ihre Ausdrucksweise....
Michael Kock:
@amir samed: Es wäre geradezu naiv zu glauben, dass Flüchtlinge, die vor Krieg (Syrien) oder den Taliban (Afghanistan) fliehen, sich von einer Bezahlkarte aufhalten liessen. Ihr Argument, dass Geflüchtete aus Greiz, Thüringen abgewandert sind, nachdem die Bezahlkarte eingeführt wurde, weist ja nur darauf...
Amir Samed:
@Gabriele Friedrich + @Trudjean wenn keine Sachargumente greifen holen Menschen wie sie gerne die "Nazikeule" heraus, um Kritiker permanent als Rassisten zu diffamieren. Argumente? Wozu? Die Diskussion wird mit verbalen Totschlägern geführt, den Nazikeulen. Die Argumente zählen nicht nur mehr "Mora...
aktuelle Beilagen
Inhalt kann nicht geladen werden

 

Firma eintragen und Reichweite erhöhen!
Service