Allgemeine Berichte | 13.10.2017

Polizei Rheinland-Pfalz startet Verkehrsoffensive

Rettungsgasse rettet Leben

Verkehrsteilnehmer sollten schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn eine Rettungsgasse bilden. Polizei

Region. Es ist Alltag auf deutschen Straßen: Ein Verkehrsteilnehmer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und landet in der Leitplanke. Jetzt zählt jede Minute: Rettungsfahrzeuge müssen schnellstmöglich zum Unfallopfer gelangen. Doch immer öfter versperren Fahrzeuge den Weg. Dabei ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit und Stau für Verkehrsteilnehmer Pflicht. Die Polizei Rheinland-Pfalz informiert deshalb nicht nur über das richtige Verhalten am Unfallort, sondern führt in den kommenden Wochen auch gezielt Kontrollaktionen durch.

„Obwohl die Bildung der Rettungsgasse vereinfacht wurde, ist sie leider immer noch nicht im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer verankert“, erklärt der Verkehrsexperte des LKA Rheinland-Pfalz Volker Weicherding. „Deshalb ist es uns wichtig, Verkehrsteilnehmer erneut auf den Ablauf aufmerksam zu machen.“

Die Bildung einer Rettungsgasse ist in § 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt. So heißt es dort: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, Lkw und Busse.

Dabei sollten Verkehrsteilnehmer schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn die Rettungsgasse freihalten - und nicht erst, wenn sich das erste Einsatzfahrzeug nähert. Denn wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu verschaffen. Viele Verkehrsteilnehmer machen außerdem den Fehler, nach Passieren des ersten Hilfsfahrzeugs die Lücke wieder zu schließen. Dies sollte nicht geschehen, da weitere Einsatzfahrzeuge folgen könnten.

„Eine funktionierende Rettungsgasse ist eine Gemeinschaftsleistung“, betont Weicherding. „Sie kann nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln.“

Um dieses Bewusstsein zu stärken, setzt die Polizei Rheinland-Pfalz nicht nur auf umfassende Information, sondern wird ab dem 16. Oktober landesweit Kontrollaktionen zur Einhaltung der Rettungsgasse durchführen, die medial begleitet werden. Den Anfang macht das Polizeipräsidium Westpfalz.

Die wichtigsten Hinweise für Verkehrsteilnehmer in Kürze:

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Abschleppfahrzeuge. Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Nichtbeachtung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Wenn Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge mit Sondersignalen (Blaulicht & Martinshorn) hören oder sehen:

- Geschwindigkeit verringern

- herausfinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.

- Blinker setzen, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen anzuzeigen, zu welcher Seite man ausweichen möchte

- Im Zweifelsfall anhalten, aber das Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit nicht das Heck des Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt

- Ausreichend Abstand zum Vordermann halten

- Wenn möglich, die Standspur freihalten

- Vor der Weiterfahrt darauf achten, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

Pressemitteilung

Landeskriminalamt

Rheinland-Pfalz

Verkehrsteilnehmer sollten schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn eine Rettungsgasse bilden. Foto: Polizei

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