Allgemeine Berichte | 18.04.2018

Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert

Richtig mit Hunden in der Natur unterwegs!

Anleinpflicht für Hunde in Wäldern abseits der Wege ist unbedingt zu beachten

Rhein-Sieg-Kreis. Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, sollten die Hunde angeleint ausgeführt werden. Denn jetzt beginnt die Zeit, in der sich die in der freien Natur lebenden Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten.

Deshalb appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalter, beim Spaziergang mit den „Vierbeinern“ ein besonders sorgsames Verhalten an den Tag zu legen und die Anleinpflicht für Hunde in Wäldern abseits der Wege unbedingt zu beachten. Freilaufende Hunde stellen in dieser Zeit für Wildtiere nämlich eine besonders große Gefahr dar: So können trächtige Wildtiere schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden, was schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben könnte. Und auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Auch landwirtschaftliche Nutztiere sind betroffen

Doch nicht nur Wildtiere, auch landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Schaf- und Rinderherden sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für den Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten. Unabhängig davon besteht in Naturschutzgebieten grundsätzlich eine Anleinpflicht!

„Wer diese Hinweise als Hundehalter beachtet, kann mit gutem Gewissen und der gebotenen Rücksicht auf Wild- und Nutztiere auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen“, rät Dr. Klaus Mann, Leiter des Tierärztlichen Dienstes des Kreisveterinäramtes.

Information: Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen gelten nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährliche Hunde und dürfen grundsätzlich nur noch angeleint ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen. Hundehalter, die sich als „unbelehrbar“ erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig gegenüber stehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen Ordnungsämter rechnen.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

Der Landrat

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dienstleistungen
Dauerauftrag 2026
2+1 Aktion
80 Jahre Sportverein 1946 Kripp e. V.
Kirmes in Kettig - KW33
Kirmes in Nickenich
Maschinen- und  Anlagenführer
Imageanzeige - Sommeraktion 2+1 - 1. Anzeige
Empfohlene Artikel
Rauchschwaden in NRW. Foto: DU
931

Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz informiert über weiterhin wahrnehmbaren Rauch- und Brandgeruch in Teilen des Landes. Ursache sind aktuelle Waldbrände insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Belgien. Aufgrund der Wetterlage und der Windrichtung kann der Rauch über größere Entfernungen transportiert werden. Besonders betroffen ist derzeit der Norden von Rheinland-Pfalz, allerdings kann sich die Situation abhängig von der Wetterentwicklung verändern.

Weiterlesen

Weitere Artikel
17.08.:Waldbrände in NRW: Kreis Ahrweiler: Fenster schließen, Lüftungen abschalten
3288

Kreis Ahrweiler.Das Lagezentrum Bevölkerungsschutz Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Waldbrände, insbesondere im Hürtgenwald im Kreis Düren sowie im Hohen Venn in Belgien, auch im Kreis Ahrweiler weiterhin zu Rauch- und Brandgeruch kommen kann. Eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung besteht derzeit nicht. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vorsorglich Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen auszuschalten.

Weiterlesen