Allgemeine Berichte | 22.02.2017

Swisttaler Schiedspersonen

Schlichten ist ihr Ziel

V.li. Hermann Schlagheck, Gertrud Klein, Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner, Hartmut Bikker, und Birgit Mertes. privat

Ludendorf. Manchmal entstehen aus Meinungsverschiedenheiten und Ärgernissen verhärtete Fronten, die Situation spitzt sich weiter zu und jeder fühlt sich im Recht. Der Gang zum Gericht mit einem teuren Gerichtsverfahren kann vermieden werden, denn in solchen Fällen helfen die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen zu schlichten und Rechtsfrieden herzustellen. Die Swisttaler Schiedspersonen Gertrud Klein, Hermann Schlagheck und Hartmut Bikker trafen sich mit Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und Verwaltungsmitarbeiterin Birgit Mertes zum Erfahrungsaustausch. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und auch in bestimmten Fällen von Strafsachen bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an. „Unsere Schiedsfrau und die beiden Schiedsmänner haben eine hohe Verantwortung übernommen. Sie lassen sich auf die Menschen und deren Situation ein und sind bereit, in dieser Aufgabe dauerhaft Rechtsfrieden herzustellen“, sagte die Bürgermeisterin.

Gertrud Klein und Hermann Schlagheck üben das Amt bereits seit vielen Jahren aus; Hartmut Bikker wurde über sein Ehrenamt als Schöffe beim Amtsgericht Euskirchen über einen Flyer aufmerksam, der für das Schiedsamt warb. „Der Spruch, der auf dem Flyer stand: Sich vertragen ist besser als klagen, hat mich angesprochen“, sagte Bikker. „Es zählt die Einigung, die man nachträglich erreicht und die von beiden Seiten getragen wird, damit ein dauerhafter Rechtsfrieden entstehen kann“, so Hermann Schlagheck. „Wichtig ist zudem die Gesichtswahrung für beide Seiten; beide Parteien müssen ihren Beitrag zu dem Ergebnis leisten, wozu auch die Kostenteilung gehört“, führte Gertrud Klein aus.

Für verschiedene bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten, wie beispielsweise Nachbarrechtliche Streitigkeiten, ist das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren verbindlich vorgeschrieben, bevor Klage erhoben werden kann. Ein Vermittlungs- oder Schlichtungsversuch verläuft in der Regel so, dass die Schiedsperson zunächst die Beschwerden des Antragstellers in einem Protokoll aufnimmt. Dieses wird dem Antragsgegner mit der Ladung zu einem Termin zugesendet oder persönlich durch die Schiedsperson überbracht. In dem stattfindenden Gespräch mit den beiden Parteien wird versucht eine Einigung zu erreichen. „Die Schiedspersonen leisten als neutrale Instanz einen wichtigen Beitrag zum Nachbarschaftsfrieden und zur Entlastung der Gerichte. Ich danke Gertrud Klein, Hermann Schlagheck und Hartmut Bikker für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohl unserer Bürger“, sagte Bürgermeisterin Kalkbrenner.

Die Zuständigkeiten der Schiedspersonen

Gertrud Klein ist zuständig für den Schiedsamtsbezirk I mit den Ortschaften Odendorf, Ludendorf, Ollheim und Essig. Der Bezirk II von Hermann Schlagheck umfasst die Orte Straßfeld, Heimerzheim und Dünstekoven. Hartmut Bikker ist im Bezirk III für die Bürger in Buschhoven, Morenhoven und Miel zuständig. Alle drei Schiedspersonen nehmen an Fortbildungsveranstaltungen im Zivilrecht, Strafrecht und der Mediation teil und informieren sich zusätzlich online über die speziellen Schiedsamtsinformationen.

V.li. Hermann Schlagheck, Gertrud Klein, Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner, Hartmut Bikker, und Birgit Mertes. Foto: privat

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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