Die Fürstliche Verwaltung Schloss Sayn erlässt eine Parkordnung
Schlosspark in Sayn ist ein bedeutendes Gartendenkmal
Besucher werden um Rücksicht gebeten
Bendorf-Sayn. Der Besuch des Fürstlichen Schlossparks in Sayn wird ab sofort durch eine Parkordnung geregelt. Das bedeutende Kultur- und Landschaftsdenkmal braucht zu seinem Schutz einige Hinweise und Vorschriften, wie sie bei den meisten öffentlich zugänglichen Parks und historischen Gärten bereits üblich sind. Diese Parkordnung wird auch zeitnah an den Zugängen zum Park angebracht. Zu den Kernsätzen zählt die Aufforderung, durch Benutzen der Wege auf die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt Rücksicht zu nehmen, den Park sauber zu halten und den Ruhe und Erholung suchenden Gast nicht durch Fahrradfahren oder frei laufende Hunde zu stören.
Veranstaltungen im Parkgelände und kommerzielle Auftritte bedürfen einer Sonderregelung mit der Stadtverwaltung Bendorf beziehungsweise der Fürstlichen Verwaltung als Eigentümer des Schlossparks.