Allgemeine Berichte | 27.02.2024, 14:18 Uhr

Bis Ende September nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Schonzeit für Hecken und Gebüsche

Wachtberg. Am 1. März beginnt die jährliche Schonzeit für Hecken und Gebüsche. Bis zum 30. September dürfen sie dann nicht mehr stark zurückgeschnitten oder gar gerodet werden.

Heimische Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien kehren in die Hecken und Gebüsche zurück. Sie suchen dort nicht nur Schutz. Die Gehölze dienen ihnen auch als Schlaf- und Ruheplätze und zur Aufzucht ihrer Jungen. Zudem sind die Samen, Knospen, Blätter und Blüten der Pflanzen wertvolle Nahrung für die Tiere.

Während der Schonzeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, z. B. das Zurückschneiden der austreibenden Triebe. Ein maßvoller Rückschnitt kann auch erforderlich sein, wenn Zweige und Blätter in Gehwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder an Ein- und Ausfahrten die Sicht auf die Straße oder den Gehweg versperren. Aber auch beim erlaubten schonenden Form- und Pflegeschnitt sollte immer sorgfältig geprüft werden, ob sich in den Zweigen ein bewohntes Nest verbirgt. In diesem Fall sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Wer während der Brutzeit „Kahlschlag“ betreibt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Weitere Fragen beantwortet Frau Melanie Kamradt im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, E-Mail: melanie.kamradt@wachtberg.de, Tel. 02 28/95 44-1 53. BA

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Empfohlene Artikel
Bildergalerien
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Imageanzeige
Anzeige Steampunk-Abendmarkt "Zeitreise im Lichterglanz“
Traueranzeige Wolfgang Kruft
Goldener Werbeherbst
Titel-Anzeige
Titelanzeige
Produktionsmitarbeiter
Goldener Werbeherbst / Jubiläum
Weitere Artikel
In Brogsitters Gasthaus Sanct Peter wurden die besten Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet.
1346

Siegerweine zeigen die außergewöhnliche Klasse an der Ahr

Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zum 16. Mal zeichnete der Weinpreis „Ahrwein des Jahres“ die besten Weine des Anbaugebiets Ahr aus. Insgesamt 97 Weine wurden in diesem Jahr in sechs Kategorien bewertet. Die Preisverleihung fand in Brogsitters Gasthaus St. Peter in Walporzheim statt, wo Winzerinnen, Winzer und Weinfachleute zusammenkamen, um die Siegerweine zu würdigen.

Von Barbara Knieps aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

Weiterlesen

Links: Straßenschild Rheinstraße, Mitte: Nostalgisches Bild der Rheinstraße/Vater Rhein (vom Stadtmuseum Andernach), Rechts: Frau Grafen heute
1130

Andernach. Wenn Christina Grafen von ihrer Zeit in der Andernacher Rheinstraße erzählt, klingt es fast so, als würde man für einen Moment die Musik von damals wieder hören. Tanzflächen voller Menschen, mehrere Theken, an denen die Getränke ausgeschenkt wurden, ausgelassene Stimmung und mittendrin sie – meistens hinter dem Tresen, wo es selten ruhig zuging.

Von Dilara Köksal aus Andernach

Weiterlesen

v.l.n.r.: Daniel Phiesel, Christel Engeland, Stefan Raetz, Marcel Richter, Martin Warkentin
444

Rheinbach. Die Bürgerstiftung „Wir für Rheinbach“ hat auch für 2027 wieder einen Rheinbach-Kalender herausgebracht. Die Vorstände Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel und Marcel Richter: „Der Bildkalender erfreut sich auch in der 13. Auflage großer Beliebtheit und zeigt wieder interessante Rheinbacher Motive.“ Mit Martin Warkentin hat die Bürgerstiftung erneut einen jungen Fotografen aus Rheinbach gefunden, der mit einem eigenen Blick auf die Rheinbacher Motive schaut.

Von Stefan Raetz aus Rheinbach

Weiterlesen