Allgemeine Berichte | 02.05.2024

Diakonisches Werk Neuwied

Schwangerschaftsabbruch: Beraterinnen sehen ebenfalls Neuregelungsbedarf

Neuwied. Ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen sollte nicht mehr grundsätzlich strafbar sein. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Ampelkoalition eingesetzte Expertenkommission. Die Fachleute betonen: „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“. Sie schlagen daher eine Gesetzesänderung vor.

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Gemeinsamen Diakonischen Werke Rheinland-Süd am Standort Neuwied begrüßt grundsätzlich diese Feststellung. Eine Entkriminalisierung ist notwendig, damit Frauen ihr Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung haben. Bisher bleibt der Schwangerschaftsabbruch nur unter besonderen Bedingungen straffrei, und zwar, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist, wenn sexuelle Gewalt vorausgegangen ist, wenn der Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen erfolgt und die Schwangere mindestens drei Tage vorher eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufgesucht hat. Die Expertenkommission spricht sich aber auch außerhalb dieser Beratungsregelung für ein „flächendeckendes, niedrigschwelliges, barrierearmes und vielsprachiges Beratungsangebot“ aus, das Frauen kostenlos zur Verfügung steht.

Die Diakonie Deutschland positioniert sich ebenfalls gegen eine Pflichtberatung zur Aufhebung der Straffreiheit, plädiert aber für den Erhalt und Ausbau eines umfassenden Beratungsangebotes. Der Schutz des Lebens sollte dabei über eine Entstigmatisierung sowie über Prävention und Aufklärung, nicht über das Strafgesetzbuch geregelt werden.

Die Beraterinnen der Schwangerenberatung der Diakonie in Neuwied sehen in der Konfliktberatung weiterhin einen wichtigen Baustein, auch wenn die Beratungspflicht mit einer Gesetzesänderung wegfallen sollte. Sicherzustellen wäre aber vor allem, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin auch von Frauen als ein unterstützendes und notwendiges Angebot im Prozess einer äußerst schwierigen und auch belastenden Entscheidungsfindung wahrgenommen wird.

Das vertrauliche, professionelle Gespräch ist aus unserer Erfahrung vielen Frauen eine bedeutende Hilfe. Nach dem Motto „Mit der Frau, nicht gegen sie“ unterstützen die speziell qualifizierten Diakonie-Beraterinnen die Frau im Schwangerschaftskonflikt; sei es um eine noch nicht getroffene Entscheidung zu finden oder Möglichkeiten zu erarbeiten, den Prozess bestmöglich zu verarbeiten. Die Beraterinnen besprechen die Beweggründe der Schwangeren und deren persönliche Ressourcen sowie Verhütungsmöglichkeiten. Sie geben medizinische, soziale und juristische Informationen und bieten sowohl Unterstützung beim geltend machen von Ansprüchen, wenn die Schwangerschaft fortgesetzt werden soll, als auch eine Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Unverzichtbar ist daher ein rechtlich abgesichertes, niederschwelliges, wohnortnahes, flächendeckendes, kostenfreies und qualifiziertes psycho-soziales Beratungsangebot für Schwangere und ihre Partner, wie es bereits heute als Rechtsanspruch im Schwangerenkonfliktgesetz verankert ist.

Die Frage nach Ärzten, die einen Abbruch vornehmen, ist ebenfalls oft Thema der Beratung. Denn in Stadt und Kreis Neuwied findet sich derzeit kein Arzt/keine Ärztin mit diesem Angebot. Die Frauen müssen häufig eine längere Fahrzeit in Kauf nehmen. Hierzu geben kürzlich veröffentlichte Ergebnisse der ELSA-Studie (ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes Forschungsprojekt mehrerer Hochschulen zur Lebenssituation ungewollt Schwangerer und zum Thema Schwangerschaftsabbrüche) Aufschluss. Die Versorgung in RLP ist relativ schlecht; in acht Landkreisen leben Menschen außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch, d.h. mehr als 40 Autominuten entfernt. Dieses Ergebnis wird nur noch von Bayern mit 43 Kreisen getoppt.

Die Finanzierung über die Krankenkassen ist bisher nur in finanziellen Notlagen möglich, könnte zukünftig nach einer Gesetzesänderung aber zur Kassenleistung werden. Ein Argument der Kritiker gegen die Entfernung aus dem Strafgesetzbuch ist, dass eine solche Streichung Frauen insgesamt zu Abbrüchen animieren könnte. Dies sehen die Beraterinnen der Diakonie in der Gesamtheit allerdings zunächst nicht so. Es sind, wie auch in der ELSA-Studie bestätigt, in der Regel Ausnahmesituationen, in denen die Frauen sich befinden und so in einen persönlichen Konflikt geraten. Kaum eine Frau macht sich die Entscheidung leicht, so das Fazit der drei Neuwieder Beraterinnen.

Die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung der Diakonie bieten täglich neben der Sozialberatung für werdende Eltern die Möglichkeit für Konfliktgespräche an, sodass Wartezeiten vermieden werden können. Die Beratung erfolgt ergebnisoffen und auf Wunsch anonym. Termine können telefonisch unter (0 26 31) 39 22 -0 vereinbart werden oder per Mail: sekretariat@diakoniehilft.de.

Pressemitteilung

Diakonisches Werk Neuwied

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
10.05.202413:11 Uhr
Dr. Maria Dommermuth

Kommentar zum Artikel Schwangerschaftsabbruch: Beraterinnen sehen ebenfalls Neuregelungsbedarf (Ausgabe 19/2024)
Der Forderung nach einem Angebot an wohnortnaher, flächendeckender Schwangerschaftskonfliktberatung kann nur zugestimmt werden. Dass die Diakonie aber die Forderung nach einem Recht auf Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft begrüßt, wie vor kurzem von einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission postuliert, hat mich sehr bestürzt. Selbst dem Wegfall einer Beratungspflicht wird seitens der Diakonie zugestimmt. Ich erachte dies als eine fundamentale Verschiebung ethischer Grundsätze, denn der ungeborene Mensch wird damit in seiner Frühphase rechtlos. Zweifellos ist eine ungewollte Schwangerschaft eine äußerst schwierige Lebenssituation. Die aktuell gültige rechtliche Regelung ist aber angesichts der großen ethischen Problematik meines Erachtens zumutbar. Denn ebenfalls zweifellos ist eine schwangere Frau nicht mehr allein in ihrem Körper. Es existieren zwei Personen nebeneinander, ob einem das nun gefällt oder nicht. Nach meinem Verständnis des unveräußerlichen Menschenrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz Art. 2 (2)) gerät damit das Selbstbestimmungsrecht einer Frau an ihre Grenzen. Die Einsetzung dieser Kommission wurde auch damit begründet, dass ethische Fragen der Medizin mit dem Fortschritt der Wissenschaft neu gestellt und beantwortet werden müssen. Dreh- und Angelpunkt der Debatte ist eigentlich, ab wann menschliches Leben existiert. Ab wann ist der ungeborene Mensch ein Mensch mit all seinen Menschenrechten? Dies ist meines Erachtens kein wissenschaftliches sondern in erster Linie ein ethisches Thema.

Dr. Maria Dommermuth, Ockenfels

08.05.202412:30 Uhr
Siegfried Kowallek

Der bundesweit bekannte Journalist und Publizist Heribert Prantl, früher unter anderem als Staatsanwalt tätig, stellt kritisch heraus, das Thema Schwangerschaftsabbruch werde in Deutschland mit viel Strafrecht und wenig Hilfe beantwortet. Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, glaubt hingegen, der bislang geltende Strafrechtsparagraf stelle als Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion einen gelungenen Kompromiss dar. Nachdem allerdings die Ampelkoalition schon im Koalitionsvertrag ankündigte, den Paragrafen 218 aus dem Strafrecht zu verbannen, reagierte der Deutsche Juristinnenverband darauf mit einem Arbeitsgruppen-Papier, das zum Ergebnis kam, eine ersatzlose Streichung aus dem Strafgesetzbuch sei möglich. Man könne Schwangerschaftsabbrüche nämlich durchaus auch im Sozialrecht verankern, konkret im Schwangerenkonfliktgesetz, so dass man das Strafrecht nicht brauche. Seit der der noch gültigen Regelung zugrunde liegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind 30 Jahre vergangen und es zeigt sich inzwischen, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus in der Lage ist, aktuelle Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen. Völlig zu Recht steht die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Gemeinsamen Diakonischen Werke Rheinland-Süd am Standort Neuwied somit einer Gesetzesänderung positiv gegenüber. Sie positioniert sich zudem sympathisch ausgewogen, wenn sie gegen die Pflichtberatung zur Aufhebung der Straffreiheit ist, jedoch gleichzeitig für den Erhalt und Ausbau eines umfassenden Beratungsangebotes ist, ein rechtlich abgesichertes, niederschwelliges, wohnortnahes, flächendeckendes, kostenfreies und qualifiziertes psychosoziales Beratungsangebot für Schwangere und ihre Partner als unverzichtbar ansieht. Die Bekümmernisse des einzelnen Menschen sind nämlich so vielfältig und komplex wie das Leben selbst und es ist gut, wenn es bei einer lebenswichtigen Entscheidungsfrage hilfreiche Angebote gibt. Und das in Zukunft hoffentlich ohne Strafrecht und staatlichen Zwang.

Neueste Artikel-Kommentare
  • Daniela Jacobs: Auch Fußgänger ????? sollten beachtet werden!Wenn jeder nur ein bisschen, wäre vieles einfacher!
  • K. Schmidt: Die nächste Demo, gerade wenn sie sich an Familien richtet, sollte dann mal unter dem Motto stehen: "Fahrradhelme für alle!"

Kruft: Zwischen Dauerkritik und Tatendrang

  • Rolf Stern : Der Text wirkt weniger wie eine Einordnung, sondern eher wie der Versuch, berechtigte Kritik abzuwürgen. Gerade bei öffentlichen Geldern ist Nachfragen keine Dauerschleife, sondern demokratische Pflicht.
  • Andreas Lung: Liebe Frau Schumacher, Sie haben offensichtlich überhaupt nicht verstanden, worum es geht.
  • Thomas Sebastian Napp: Ich kann der Gemeinde zu dieser Aktion nur gratulieren. Vor allem den Bauhofmitarbeitern muss ich hier ein Lob aussprecheb. Gleichzeitig kann ich es nicht verstehen, dass eine große Naturfläche auf dem...
Dauerauftrag 2026
Holz Loth-Entsorgung
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Maschinenbediener, Staplerfahrer
Anlagenmechaniker
Ostergruß
First Friday Anzeige März
Stellenanzeige mehrere Stellen
Stellenanzeige
Mitarbeiter IT-Administrator
Empfohlene Artikel
Andreas Bohn hat das Ehrenamt im Blut.  Foto: privat
44

Reifferscheid. In jeder Gemeinde gibt es Menschen, die im Hintergrund wirken, anpacken, zuhören und einfach da sind, wenn man sie braucht. In der Gemeinde Reifferscheid ist so ein Mensch Andreas Bohn. Seit vielen Jahren engagiert sich Andreas mit Herzblut für seine Heimat. Als stellvertretender Ortsbürgermeister und langjähriges Mitglied im Gemeinderat hat er Verantwortung übernommen und die Entwicklung des Dorfes aktiv mitgestaltet.

Weiterlesen

Auf der Bühne herrschte bei den Spielen eine lockere Atmosphäre.  Foto:WAMFO.de
17

Nürburgring. Ally-Pally-Atmosphäre am Nürburgring: Tausende Fans der fliegenden Pfeile haben die Ringarena am vergangenen Samstag erneut in einen Darts-Tempel verwandelt. In den Trikots ihrer Lieblingsspieler oder kreativ verkleidet als Zwerg oder Zielscheibe, erlebten rund 4.000 Besucher bereits im fünften Jahr spannende Partien zwischen den bekannten Größen des (Dart)Sports. Auf der Bühne der „Darts-Arena“ lieferten sich die Darts-Stars spannende Duelle.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.
521

Aufgrund von Wartungsarbeiten muss´die Stromversorgung zeitweise eingestellt werden

Kein Strom in Sinzig-Westum und Löhndorf

Sinzig. Am Dienstag, 14. April, führt die Rhein-Ahr-AöR Arbeiten an der Wasserversorgung in Sinzig-Westum durch. Zur Sicherheit der Arbeiter muss dazu ein Mittelspannungskabel der Energienetze Mittelrhein (enm) zeitweise abgeschaltet werden.

Weiterlesen

Pfarrer Dr. Arno-Lutz Henkel.  Foto:privat
15

Allgemeine Berichte

EIN-Spruch: Fest(e) der Befreiung

Vom 01.-09. April wird die jüdische Pessach Woche begangen, die nahezu zeitgleich zusammenfällt mit der von den Christen begangene Kar- und Osterwoche. Durch Jesus bedingt hängen beide Festtraditionen, auch inhaltlich, miteinander zusammen.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
428

Leserbrief zu „HeimatCheck: Bad Neuenahr: Zu viele unangeleinte Hunde im Stadtgebiet?“

Leserbrief: „Das ist keine Tierliebe, das ist Egoismus!“

Ich bin fast 75 Jahre alt. Seit meinem 17. Lebensjahr habe ich Hunde. Zwei dieser Hunde wurden von unangeleinten Hunden angefallen, und so schwer verletzt, dass sie nur durch hohe tierärztliche Kunst gerettet werden konnten. Beide hatten ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Kreishandwerkerschaft
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Hasenhoppeln & Heimatshoppen
Tag der offenen Tür
fit für`s Alter?
Container Anzeige
Rund ums Haus
SB Standesamt
Anzeigenauftrag FMP-1P9L0-AD-351131
Dauerauftrag 2026
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Osteraktion
Unterstützeranzeige
Unterstützeranzeige
Stellenanzeige Personalreferent/in