Schwere Vorwürfe gegen Innenminister Ebling und ehemaligen Innenminister Lewentz
Kreis Ahrweiler. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat sich am vergangenen Freitag öffentlich zum Disziplinarverfahren gegen Landrat a.D. Dr. Jürgen Pföhler geäußert.
Laut Ebling gehe aus dem nunmehr vorliegenden Ermittlungsbericht hervor, dass Pföhler durch Unterlassungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Naturkatastrophe im Ahrtal gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe. Daher seien die vorläufige Einbehaltung eines Drittels des Ruhegehalts von Pföhler, sowie die Erhebung einer Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche beabsichtigt.
Pföhlers Rechtsanwalt, der Mainzer Strafverteidiger Olaf Langhanki, erhebt schwere Vorwürfe gegen Innenminister Ebling und den ehemaligen Innenminister Lewentz:
„Im Zuge gezielter Täuschung der Öffentlichkeit soll die Verantwortung für den Umgang mit der Flutkatastrophe und ihren Folgen auf Herrn Dr. Pföhler als vermeintlich Schuldigen abgewälzt werden.
Der Innenminister wirft Herrn Dr. Pföhler in dem auf Aberkennung des Ruhegehalts gerichteten Verfahren als gravierende Pflichtverletzung vor, dass es im Juli 2021 im Kreis Ahrweiler keinen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser gab. Dabei verschweigt er, dass im Kreis Ahrweiler auch nach der Flutkatastrophe über Jahre hinweg kein solcher Plan erstellt wurde und lässt im Dunkeln, ob dies auch heute noch so ist und kein Katastrophenschutzkonzept für den Kreis Ahrweiler vorliegt.
Der Innenminister äußert sich auch nicht dazu, wie die ADD als seinem Ministerium nachgeordnete Aufsichtsbehörde damit umgeht, obwohl die Existenz eines solchen Planes für den Katastrophenschutz angeblich derart bedeutsam ist.“
Das Vorgehen des Innenministers, der gerne vom Schutz der Bevölkerung spreche, sei somit heuchlerisch und ziele im Vorfeld des Jahrestages der Flutkatastrophe und der Landtagswahl darauf ab, vom Versagen der damaligen Landesregierung abzulenken.
Der Bericht des Innenministeriums unterschlage ferner, dass es aufgrund vielfältigen Versagens auf Landesebene unter anderem an der für die Bewältigung einer Flutkatastrophe elementaren Ausrüstung, beispielsweise Hubschraubern der Polizei mit Rettungswinden, fehlte, obwohl Pföhler dies bereits unmittelbar nach dem Ahrhochwasser des Jahres 2016, mithin fünf Jahre vor der Flutkatastrophe, gegenüber dem damaligen Innenminister Lewentz schriftlich reklamiert hatte.
„Als Konsequenz aus den während des Hochwassers im Juni 2016 gemachten Erfahrungen hat Herr Dr. Pföhler den damaligen Innenminister Lewentz bereits im Juli 2016 in einem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen des Hochwassers des Jahres 2016 gezeigt hat, dass in Rheinland-Pfalz keine Polizeihubschrauber mit Rettungswinden vorhanden sind.
Gleichwohl hat Herr Lewentz nichts bewirkt, so dass es auch bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 bei der rheinland-pfälzischen Polizei keinen einzigen Hubschrauber mit Rettungswinde gab und zahlreiche Menschen nicht gerettet werden konnten.
Dies ist umso gravierender, als die damaligen Hubschrauber der rheinland-pfälzischen Polizei ausweislich der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits werkseitig mit der Option zur Anbringung von Rettungswinden versehen waren. Dass der Ermittlungsbericht diese Tatsachen verschweigt, ist ein weiterer Beleg für seine fehlende Objektivität und unterstreicht die politische Instrumentalisierung des Disziplinarverfahrens.“
Schließlich seien der Ermittlungsbericht und die Forderung nach einer Aberkennung des Ruhegehalts auch deshalb substanzlos, weil nirgendwo dargelegt werde, durch welche konkreten von Herrn Dr.Pföhler durchzuführenden und tatsächlich durchführbaren Handlungen welcher konkrete im Rahmen der Flutkatastrophe nachweislich eingetreten wäre.
Pressemitteilung Rechtsanwalt Olaf Langhanki
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Die Verteidigung von Dr. Pföhler durch seinen Anwalt verkennt Wesentliches. Ja, fehlende Rettungswinden an Polizeihubschraubern sind ein strukturelles Problem – aber sie entbinden nicht von der Verantwortung vor Ort. Als Landrat war Dr. Pföhler Einsatzleiter der Katastrophenschutzbehörde und somit verpflichtet, die Lage aktiv zu führen und Hilfe rechtzeitig anzufordern. Der Verweis auf ein Schreiben von 2016 ersetzt kein entschlossenes Handeln im Juli 2021. Die bloße Möglichkeit einer besseren Ausstattung macht Versäumnisse in der Einsatzleitung nicht ungeschehen. Dass der Ermittlungsbericht keine hypothetischen Rettungserfolge aufführt, ist kein Mangel, sondern Ausdruck rechtsstaatlicher Zurückhaltung. Persönliche Verantwortung kann nicht mit Verweisen auf andere Institutionen relativiert werden.
Herr Stern, volle Zustimmung. Hier werden durch den Rechtsanwalt Nebelkerzen gezündet, um von der eigentlichen Verantwortung des überforderten und unfähigen ehemaligen Landrates, der auf ganzer Linie versagt hat, abzulenken. Man könnte auch sagen, dass hierdurch die Öffentlichkeit getäuscht werden soll.