Großes Interesse am Thema „Vorsorgevollmacht“
Selbstbestimmung auch im Notfall behalten
Nächste Infoveranstaltung am Mittwoch, 29. Juni
Bad Neuenahr-Ahrweiler. 68 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für das Thema „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ mit Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und Ralph Seeger vom SKFM in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler. Schwerpunkt der Infoveranstaltung des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – waren die Themen „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.
Zum Einstieg vermittelte Rechtsanwalt Schnöger, was eine „Vorsorgevollmacht“ ist, welche Vorteile damit verbunden sind und was im Speziellen beim Erstellen einer solchen Verfügung zu beachten ist. In Anschluss sprach Ralph Seeger über die Betreuungsverfügung und das Betreuungsrecht. Schließlich ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. „Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“, fragte Ralph Seeger. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen. In diesem Zusammenhang wies Rechtsanwalt David Schnöger auf die Besonderheiten für Menschen mit einem eigenen Unternehmen hin. Ganz praktisch wurde auch die Frage beantwortet, inwieweit ein Notar zur Erstellung eines solchen Dokuments notwendig ist. „Für Wohnungs- und Grundstückeigentümer ist die öffentliche Beglaubigung des Dokuments durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde notwendig, sollte der Besitz einmal im Sozialhilfefall verkauft werden müssen“, erklärte Ralph Seeger.
Das Publikum bedankte sich für die sehr informative und klare Darstellung dieses doch sehr umfangreichen Themas mit großem Applaus. Viele suchten im Anschluss das Gespräch mit Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger.
In die komplexe Thematik weiter einführen wird die Veranstaltung „Bevollmächtige brauchen Genehmigung vom Betreuungsgericht: Freiheitsentziehende Maßnahmen – wenn das Bettgitter den Weg versperrt“ am Mittwoch, 29. Juni um 17 Uhr mit Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz in der Kreisverwaltung Ahrweiler. Auch hierzu sind alle interessierten Zuhörer willkommen. Weitere Informationen und Unterstützung beim SKFM-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 20 12 78 oder www.skfm-ahrweiler.de.
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