Allgemeine Berichte | 12.02.2020

Stadtrat beschäftigte sich mit den Pilgerpfadsweihern

Sind die Pläne zur Sanierung der Rheinbacher Pilgerpfadsweiher rechtswidrig?

Bürgerantrag verlangt die umfassende Sanierung der Gewässer, die zu einer Kloake verkommen und mit Giftstoffen durchsetzt seien

Rheinbach. Die „Pilgerpfadsweiher“ im Rheinbacher Wald sind in einem beklagenswerten Zustand. Darauf wies ein Bürger die Stadtverwaltung hin und verlangte zugleich in einem Bürgerantrag, das Gewässer möglichst bald umfassend zu sanieren. Doch die Sache ist nicht ganz so einfach, wie der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung erfuhr.

„Die Weiher in ihrem jetzigen Zustand bedeuten eine Gefahr für die Natur und auch den Menschen. Zu einer Kloake verkommen stinken sie und sind durch Fäulnisprozess mit Giftstoffen durchsetzt, die ohne weiteres Zutun frei in die weitere Umwelt diffundieren“, so beschrieb der Petent die Situation nicht nur der „Pilgerpfadweiher“, sondern auch der „Alten Weiher“ unterhalb von Todenfeld. Mit einer Sanierung könnten die Weiher als Wasserreservoir bei anhaltenden Hitzeperioden in den Sommermonaten dazu beitragen, den Wald mit Wasser zu versorgen. Zudem trügen sie zu einer Abkühlung der Umgebung bei, was dem Gesamtklima der Stadt zugutekomme. Der Petent riet auch dazu, bei der Sanierung den Einsatz von „effektiven Mikroorganismen“ zu prüfen. Diese sei deutlich billiger und nachhaltiger als eine mechanische Sanierung durch Ausbaggern und Entsorgung des Schlammes als Sondermüll.

„Kann nicht von Gift und Kloake gesprochen werden“

Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) wies darauf hin, dass die Sanierung der „Pilgerpfadsweiher“ bereits 2013 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie am Eulenbach beschlossen worden sei. Die „Alten Weiher“ hingegen stünden im Eigentum des Landes NRW und damit außerhalb der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Raetz bestätigte, die „Pilgerpfadsweiher“ befänden sich in einem schlechten Zustand. Die Wasserentnahmen aus dem Bach, die Staubauwerke und die Überläufe wiesen allesamt starke Mängel auf. Daher liege der Wasserspiegel der Teiche deutlich unter den ursprünglichen Stauhöhen. In den Teichen befindliche Äste, Blätter und Schlamm ließen diese, insbesondere bei Trockenheit, unansehnlich erscheinen. „Es kann aber hier nicht von Gift oder Kloake gesprochen werden!“ Mittlerweile seien die Planungen weiter fortgeschritten. So soll unter anderem der Eulenbach in einem Teilstück verlegt, dabei aber die „Pilgerpfadsweiher“ erhalten und optimiert werden. Anfang 2018 habe man die Pläne der Kreisverwaltung vorgelegt, die das wasserrechtliche Zulassungsverfahren durchführe. Dabei gab es eine faustdicke Überraschung, wie Dr. Reinhard Ganten (UWG) bemerkte. Obwohl die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung frühzeitig in das Projekt eingebunden war, habe diese der Stadtverwaltung im Mai 2019 mitgeteilt, dass die beantragte Maßnahme mit der Gewässerverlegung aufgrund des besonderen Schutzstatus des Rheinbacher Stadtwald als „Natura 2000-Gebiet“ nach der europäischen Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH) nicht genehmigungsfähig sei. „Wie kann es sein, dass ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro Vorschläge macht, die rechtswidrig sind?“, fragte Ganten. Wenn dem so sei, müsse man über eine Schadensersatzforderung nachdenken. Abgesehen davon kritisierte er auch den Bürgermeister, der den Stadtrat erst im Januar über diese neue Sachlage informiert habe, obwohl er schon im Mai 2019 davon gewusst habe.

„Wir werden das nicht so einfach hinnehmen“

Doch Raetz bemühte sich, die Gemüter zu beruhigen: „Wir werden das nicht so einfach hinnehmen, dass behauptet wird, die Maßnahme entspreche nicht den FFH-Richtlinien.“ Man sei in Gesprächen in dieser Frage, da sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. Jedenfalls sei er nach wie vor der Ansicht, dass man die gesteckten Ziele auch erreichen wolle. Das unterstützte auch FDP-Fraktionschef Karsten Logemann, und die SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Koch erinnerte an die lange Vorgeschichte der Entscheidungen mit Workshops und Bürgerbeteiligung. Allerdings stehe bei der Maßnahme eine ganze Menge Geld auf dem Spiel, deshalb müsse das Projekt von einem Fachbüro hieb- und stichfest erarbeitet werden, „damit wir das Geld nicht in den Schlamm setzen.“

Zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro „Die Gewässerexperten“ und der Kreisverwaltung habe man mittlerweile Möglichkeiten skizziert, wie eine Verbesserung des Gewässerzustandes und der Teiche erreicht werden könne, ergänzte Raetz. Diese neue Planung werde zurzeit von den Gewässerexperten erarbeitet und soll in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt werden. An dieser Sitzung werde auch ein Vertreter der Kreisverwaltung teilnehmen, um die Gründe für eine Ablehnung der ursprünglichen Planung dem Ausschuss zu erläutern, versprach Raetz. Einstimmig beschloss der Stadtrat, dem Bürgerantrag insoweit stattzugeben, dass die Sanierung der „Pilgerpfadsweiher“ durch die Stadt Rheinbach weiterverfolgt werde. Die ebenfalls geforderte Sanierung der „Alten Weiher“ wurde jedoch abgelehnt, da hier kein aktueller Handlungsbedarf erkennbar sei und die Teiche ohnehin nicht Eigentum der Stadt Rheinbach seien. JOST

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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