Allgemeine Berichte | 28.09.2021

Von November bis März kostenfreie Angebote auf der Nordseeinsel

Sinziger Flutopfer können sich auf Föhr erholen

FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt (l.) besuchte gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten Hans-Werner Adams das betroffene Gebiet an der Ahr.Foto: Martin Gausmann

Sinzig. . „Weiße Sandstrände, grüne Natur, mildes Seeklima.“ So bewirbt Deutschlands zweitgrößte Nordseeinsel Föhr ihr umfangreiches Urlaubsangebot. Dass schon bald von der Flut betroffene Sinziger auf Föhr Erholung finden, haben sie einer Initiative der Föhr Tourismus GmbH (FTG) zu verdanken. Von November 2021 bis März 2022 können betroffene Familien, Paare und Einzelpersonen auf der Insel wochenweise kostenfrei Urlaub machen. Das Angebot umfasst nicht nur die Übernachtung – auch Brötchen zum Frühstück, Museumsbesuch, Schwimmbadeintritt oder Segelausflüge sind dank der Hilfsbereitschaft der Föhrer kostenfrei „dazubuchbar“. „Wir bieten den Betroffenen das an, wofür unsere Insel hauptsächlich bekannt ist – Erholung“, so FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt bei seinem Besuch in der Sinziger Stadtverwaltung.

Die FTG wollte gemeinsam mit Vertretern der Vermittlungsagenturen und Dienstleistungsunternehmen, anderen Vermietungsagenturen, Privatvermietern und dem Gastro- und Handelsgewerbe einen Beitrag dazu leisten, Flutopfern zu helfen. Durch einen Bericht im Radio wurden sie auf Sinzig aufmerksam. Bei einem gemeinsamen Termin in Sinzig mit dem Ersten Beigeordneten Hans-Werner Adams, Fanny Merting vom Sinziger Tourist-Service und Maike Gausmann-Vollrath von der Wirtschaftsförderung präsentierte Jochen Gemeinhardt jetzt das konkrete Angebot und verschaffte sich vor Ort einen Eindruck über die entstandenen Schäden.

„Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Sinziger Betroffene auf uns zukommen und dieses großzügige Angebot in Anspruch nehmen“, so Fanny Merting. Bei ihr im Tourist-Service auf der Bachovenstraße können Interessenten ab dem 30. September gegen Vorlage einer Betroffenheitsbescheinigung Angebote anfragen – am besten persönlich, alternativ telefonisch unter Tel. (0 26 42) 98 05 02 oder -98 05 00. Betroffenheitsbescheinigungen, falls nicht schon vorhanden, sind im Einwohnermeldeamt im Sinziger Rathaus erhältlich. Im Tourist-Service gibt es dann konkrete Informationen zu den Übernachtungsangeboten, die zum Teil besonders für Familien, barrierefrei oder auch für Menschen mit Hunden ausgerichtet sind. „Das Angebot ist sehr groß, so dass wir sicherlich für jeden etwas finden werden“, so Merting, „aber natürlich auch kontingentiert.“ Daher ist es sinnvoll, sich bei Interesse möglichst bald zu melden.

Pressemitteilung der

Stadt Sinzig

FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt (l.) besuchte gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten Hans-Werner Adams das betroffene Gebiet an der Ahr.Foto: Martin Gausmann Foto: Martin Gausmann

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