Allgemeine Berichte | 11.12.2025

Neuer Rechtsrahmen stärkt Stadtbild, Aufenthaltsqualität und Wirtschaft

Stadt Mayen verabschiedet Gestaltungssatzung für die Innenstadt

Mayen. Der Stadtrat der Stadt Mayen hat in seiner jüngsten Sitzung einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Aufwertung der historischen Innenstadt beschlossen: Die Satzung über die Gestaltung von Gebäuden und Werbeanlagen sowie die Möblierung des Straßenraums (Gestaltungssatzung Innenstadt) wurde verabschiedet. Die neue Satzung wird zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Erstellung der Gestaltungssatzung ist Teil des vom Bund geförderten Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, wodurch für die Stadt Mayen insgesamt 17 Maßnahmen gefördert werden. Nach umfangreichen Gesprächen, Workshops und Abstimmungsprozessen zwischen Politik, Verwaltung und lokalen Akteuren konnte nun ein tragfähiger Satzungsentwurf vorgelegt und vom Stadtrat verabschiedet werden.

Warum eine Gestaltungssatzung für Mayen notwendig ist

Mayen blickt auf eine über 700-jährige Stadtgeschichte zurück. Bereits in der Römerzeit besiedelt, 1291 zur Stadt erhoben, prägen bis heute historische Bauwerke wie die Genovevaburg, das Alte Rathaus oder das Brückenviertel das Stadtbild. Trotz massiver Zerstörungen in mehreren Kriegen – zuletzt im Zweiten Weltkrieg, der rund 90 Prozent der Bausubstanz vernichtete – ist nicht nur der historische Altstadtkern immer noch deutlich erkennbar, sondern auch die hervorragende Wiederaufbauarbeit, welche bis heute den Charakter der Innenstadt prägt.

Gleichzeitig zeigt die Innenstadt heute ein sehr heterogenes Erscheinungsbild: Unter anderem stammen einige Gebäude aus der Zeit nach 1950 und fügen sich nur begrenzt in den historischen Kontext ein. Auch Schaufenster und Sondernutzungselemente gestalten sich vielerorts uneinheitlich und von sehr unterschiedlicher Qualität.

Aus zahlreichen Erörterungen zwischen Politik, Verwaltung, Geschäftsleuten und Werbegemeinschaften ergibt sich ein breiter Konsens: Die Innenstadt benötigt verbindliche Leitplanken, um die Gestaltungsqualität zu verbessern, die historische Identität zu stärken und ein attraktives, harmonisches Gesamtbild zu schaffen.

Ziele der Gestaltungssatzung

Mit der neuen Satzung verfolgt die Stadt Mayen zentrale Entwicklungsziele:

Aufwertung des Erscheinungsbildes der Innenstadt;

Stärkung des historischen Stadtcharakters;

Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen, Bürger und Gäste;

Unterstützung von Gastronomie, Einzelhandel und Tourismus;

Schaffung klarer Vorgaben für Fassaden, Werbeanlagen, Schaufenster, Warenpräsentationen und Außengastronomie.

Die Gestaltungssatzung wird durch ein Gestaltungshandbuch Mayen ergänzt, das als praxisorientierte Leitlinie für Eigentümer, Gewerbetreibende und Planende dient.

„Die Gestaltungssatzung wird dabei helfen, das einzigartige historische Erbe Mayens sichtbar zu halten und gleichzeitig moderne, attraktive Stadträume zu schaffen. So stärken wir Wirtschaft, Tourismus und Lebensqualität gleichermaßen“, betont Oberbürgermeister Dirk Meid.

Pressemitteilung Stadt Mayen

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