Allgemeine Berichte | 10.04.2024

Vortragsveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben

Suizidbegleitung ist legal. Auch bei Demenz?

Koblenz. Am Freitag, 26. April um 16.30 Uhr findet eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Suizidbegleitung ist legal. Auch bei Demenz?“ mit Publikumsdiskussion im Diehls Hotel, Rheinsteigufer 1 in 56077 Koblenz statt. Es ist die letzte Veranstaltung einer Rundreise Neustadt an der Weinstraße - Heidelberg - Frankfurt am Main - Mainz und Koblenz. Gastreferentin ist jeweils Dr. Marinou Arends.

Eintritt frei - Anmeldung erforderlich unter reinhard.konermann@dghs.de.

Über 75 Prozent der befragten deutschen Bürger:innen sind für Selbstbestimmung am Lebensende; aber nur ca. 25 Prozent wissen, dass Suizidhilfe in Deutschland legal ist und in einem gesicherten Rechtsrahmen stattfindet. Das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 nennt als einzige Voraussetzung die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen.

Jeder darf helfen - auch alle Ärzt:innen und professionellen Organisationen.

Im Einführungsvortrag schildert ein Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes (DGHS) die aktuelle Situation der Suizidhilfe in Deutschland. Seit dem Urteil hat die DGHS mehr als 750 Menschen an professionelle Freitodhelferteams - bestehend aus einer Juristin und einer Ärztin - vermittelt. Eine besondere Herausforderung stellt sich bei Demenz und psychischen Erkrankungen. Wie kann in diesen Fällen die Freiverantwortlichkeit festgestellt werden?

Dr. Marinou Arends beschäftigte sich bis zu ihrer Pensionierung mit dem Thema Demenz. Sie arbeitete als niederländische Seniorenärztin in einem Pflegeheim, vor allem in der Abteilung für demente Patienten. In den Niederlanden gibt es seit 2002 eine gesetzlich geregelte Sterbehilfe, und Dr. Marinou Arends hat sich leidenschaftlich für die Entscheidungsfreiheit ihrer Patienten am Lebensende eingesetzt. In ihrem 2023 erschienenen Buch „Angeklagt wegen Sterbehilfe“ beschreibt sie ausführlich, warum sie mehrfach angeklagt wurde. Alle Prozesse hat sie gewonnen. Im Jahr 2021 erhielt sie eine königliche Auszeichnung für die Entwicklung der Seniorenmedizin und insbesondere für ihren Beitrag zur Rechtssicherheit der Sterbehilfe bei Demenz.

Vor der Veranstaltung am Freitag, 26. April ab 16.30 Uhr im Diehls Hotel, Rheinsteigufer 1 in 56077 Koblenz, liegen vielfältige Informationsmaterialien zu den Themen Patientenverfügung und Freitodbegleitung aus. Ab 17 Uhr berichtet Prof. Robert Roßbruch, Präsident der DGHS, über die aktuelle Situation der Suizidhilfe in Deutschland. Dr. Marinou Arends befasst sich ab 17.15 Uhr mit der Sterbehilfe in den Niederlanden mit dem Schwerpunkt Demenz. Nach einer halbstündigen Diskussion zwischen den beiden Referent:innen hat das Publikum ausreichend Zeit, Fragen zu stellen. Nach Ende der Veranstaltung um 19 Uhr wird Dr. Marinou Arends ihr Buch „Angeklagt wegen Sterbehilfe“ signieren.

Pressemitteilung der

DGHS

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