Allgemeine Berichte | 16.10.2024

Teilnehmende sind fit im Betreuungsrecht

13 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige nutzten die vierteilige Online-Schulung der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Der Onlinekurs als Relikt aus der Coronazeit birgt für die beiden Referenten – Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM – Vorteile. „Online konnten auch pflegende Angehörige und Menschen mit Kindern teilnehmen. Dies gelang gut, obwohl sich einige gleichzeitig um ihre Angehörigen kümmern mussten. Da war der Online-Kurs für sie die einzige Möglichkeit“, betont Ralph Seeger.

Am ersten Abend führten die Referenten in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform. Insbesondere die Auswirkungen der „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ und der „Wunscherfüllungspflicht“ wurden erörtert. Der zweite Abend zum Thema „Vermögenssorge“ verdeutlichte, was Betreuende beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten haben, welche Anlageformen genehmi¬gungspflichtig sind und was beim Verkauf von Wohneigentum zu beachten ist.

Ebenso wichtig war die Frage des dritten Abends zur „Gesundheitssorge“, wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht. „Praxisnah und sehr gut erklärt“ nannte eine Teilnehmerin den Abend, als auch über Genehmigungs¬pflichten bei medizinischen Eingriffen referiert und anschließend intensiv diskutiert wurde. Schließlich ist es für Angehörige eine große Verantwortung, selbst die Entscheidungen über ärztlichen Eingriffe treffen zu müssen. Der vierte Abend nahm das „Aufenthaltsbe¬stimmungsrecht“ in den Blick und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim.

Gelobt von den Teilnehmenden wurden die sehr gute Vorbereitung sowie die reibungslos funktionierende Technik. „Ich würde den Kurs immer wieder besuchen“, so eine Stimme, während eine weitere Stimme die Reihe als „sehr informativ und aufschlussreich“ beurteilte. Hervorgehoben wurde auch die „sehr sympathische und für Fragen aufgeschlossene“ Gesprächsführung beider Referenten.

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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