Allgemeine Berichte | 07.12.2023

Tipps für sicheres Spielzeug unterm Weihnachtsbaum

Symbolbild. Foto: Pixabay

Region. Wer Kindern an Weihnachten Spielzeug schenkt, möchte ihnen eine Freude machen – und sie nicht in Gefahr bringen. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) überprüft Spielzeuge deshalb regelmäßig stichprobenartig im Labor auf mögliche Gesundheitsgefahren. Das Vorgehen der Experten können sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf zunutze machen, denn einige Probleme lassen sich bereits im Geschäft mit bloßem Auge und einer guten Nase erkennen.

Bisher wurden im Jahr 2023 beim Landesuntersuchungsamt (LUA) 163 Spielzeugproben untersucht, 30 davon wurden beanstandet. Acht Proben fielen wegen chemischer Parameter auf, und 25 Proben waren nicht sachgerecht gekennzeichnet. Bei einigen Proben waren sowohl Zusammensetzung als auch Kennzeichnung mangelhaft.

Beim Eingang einer Spielzeugprobe im Labor spielt, trotz modernster Analysengeräte - die Sensorik nach wie vor eine entscheidende Rolle. Die Fachleute des LUA können bereits anhand des Aussehens und des Geruchs eines Spielzeugs entscheiden, auf welche Schadstoffe untersucht werden sollte. Wichtig: Daran können sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren. Schlecht verarbeitete Produkte mit scharfen Kanten oder auch stark chemisch riechende Produkte sollten im Laden stehen bleiben.

Viele Substanzen können allerdings ausschließlich in der Laboranalyse sicher nachgewiesen werden. Insbesondere Kleinkinder unter 36 Monaten neigen dazu ihr Spielzeug in den Mund zunehmen, um daran zu lutschen oder knabbern, dadurch können – bei entsprechend kleinen Abmessungen- Teile verschluckt oder sogar eingeatmet werden, oder es könne sich bedenkliche Stoffe aus dem Spielzeug lösen und vom Kind aufgenommen werden. Zu den gesundheitlich bedenklichen Stoffen, die im Labor analysiert werden können, zählen gefährliche Weichmacher, krebserregende und erbgutverändernde polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), hautreizendes Formaldehyd, nicht zugelassene Lösungsmittel (z.B. Benzol), nicht zugelassene Farbstoffe, giftige oder Allergie auslösende Schwermetalle (wie z.B. Blei, Cadmium und Nickel) und das hormonell wirksame Bisphenol A. Luftballons aus Kautschuk werden außerdem regelmäßig auf krebserregende N-Nitrosamine sowie N-nitrosierbare Stoffe untersucht, Fingermalfarben auf verbotene Farbstoffe und nicht zugelassene Konservierungsstoffe.

Alleine in diesem Jahr wurden in drei verschiedenen Proben Fingermalfarbe verbotene und Allergie auslösende Konservierungsstoffe nachgewiesen. In weiteren vier Proben waren Farbstoffe enthalten, die auch in kosmetischen Mitteln nicht zugelassen sind. Gerade in Spielzeugen für eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe sollten überhaupt keine dieser nicht zugelassenen Stoffe zu finden sein.

Erstmalig wurden in diesem Jahr Spielzeugproben aus Papier und Pappe auf die Chlorpropanole 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) und 3-Monochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) analysiert. Das krebserregende 1,3-DCP sowie das im Tierversuch nachgewiesen nierentoxisch wirkende 3-MCPD können durch die Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen, welches beispielsweise als Ausgangsstoff von Nassverfestigungsmitteln oder Leimstoffen für die Papierherstellung eingesetzt wird. Zwei Proben waren auffällig. Da es für diese Verbindungen derzeit aber keine gesetzlichen Grenzwerte für Spielzeuge gibt, konnten diese Proben nicht aus dem Handel genommen werden.

Grundsätzlich werden alle amtlich entnommenen Proben auch auf ihre korrekte Kennzeichnung geprüft. Häufig fallen hier Proben z.B. durch das Fehlen der Herstellerangabe und/oder Angaben zur Identifikation auf dem Spielzeug selbst auf. Aber auch Warnhinweise werden nicht immer korrekt angegeben oder fehlen ganz.

GS-Siegel garantiert unabhängige Prüfung

Siegel ist nicht gleich Siegel. Verbraucher sollten beim Kauf von Spielzeug auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ vertrauen. Es stellt sicher, dass die Ware von unabhängigen Dritten getestet wurde. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, wie beispielsweise von den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV).

Insgesamt weniger aussagekräftig ist dagegen das gesetzlich vorgeschriebene europäische CE-Zeichen. Die Hersteller vergeben dieses Zeichen in der Regel selbst und bestätigen damit lediglich, dass gewisse Mindestanforderungen zum freien Warenverkehr innerhalb der EU eingehalten werden. Das CE-Zeichen garantiert aber keine unabhängige Prüfung und ist kein verlässliches Qualitätszeichen beim Spielzeugeinkauf.

Pressemitteilung

Landesuntersuchungsamt

Rheinland-Pfalz

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