Allgemeine Berichte | 27.07.2021

Stadt Meckenheim

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler

Mit dem Eichjahr 2015 - Wechsel erfolgt durch dienstleistende Firma

Meckenheim. In den nächsten Wochen und Monaten erfolgt der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler. Darauf machen die Stadtwerke der Stadt Meckenheim aufmerksam.

Nach dem Eichgesetz des Landes NRW sind die Stadtwerke der Stadt Meckenheim verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln. Die zur Messung des Wasserverbrauchs in den Abnahmestellen eingebauten Wasserzähler unterliegen hinsichtlich ihrer Messgenauigkeit den eichrechtlichen Vorschriften und sind somit nach Ablauf von sechs Jahren zwingend durch einen neuen geeichten Wasserzähler zu ersetzen.

Die Stadtwerke Meckenheim setzen für den turnusmäßigen Austausch der Wasserzähler in diesem Jahr ein dienstleistendes Unternehmen ein.

Ab Montag, 16. August, werden die Zählerwechsel – selbstverständlich unter Einhaltung der dann aktuellen Hygienevorschriften – im Auftrag der Stadtwerke Meckenheim durch die Firma Crijonic GmbH aus Remscheid durchgeführt .

Vom Austausch sind nur Wasserzähler mit dem Eichjahr 2015 betroffen. Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer erkennen leicht an ihrer Zählernummer, ob in ihrem Haus ein entsprechender Zähler verbaut ist. Die ersten vier Ziffern der Zählernummer auf dem Kunststoffring des Zählers stellen das Eichjahr dar.

Die Firma Crijonic kündigt den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern einen konkreten Wechseltermin mindestens vierzehn Tage vorher schriftlich an und hält zusätzlich eine gebührenfreie Service-Rufnummer zur Termin-Abstimmung vor. Diese Nummer ist auf dem Terminhinweis abgedruckt. Rückfragen und Änderungswünsche zu den Wechselterminen können ausschließlich über die Service-Rufnummer der Firma Crijonic angenommen werden.

Die angekündigten Mitarbeitenden der Firma Crijonic weisen sich durch einen Ausweis der Stadtwerke Meckenheim und ihrem Personalausweis aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Technikerinnen und Techniker nicht berechtigt sind, Zahlungen entgegenzunehmen oder andere Tätigkeiten als den Wechsel des Zählers auszuführen.

Entsprechend der Wasserversorgungssatzung der Stadt Meckenheim ist die Grundstückseigentümerin oder der Eigentümer bzw. Mietende des Hauses verpflichtet, den beauftragten Technikerinnen und Technikern Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren.

Die Stadtwerke Meckenheim bitten darum, dass die Messeinrichtungen satzungsgemäß leicht zugänglich sind.

Allgemeine Auskünfte zum Austausch der Wasserzähler erteilen bei den Stadtwerken Meckenheim Andrea Knorr-Hesse, andrea.knorr-hesse@meckenheim.de , Telefon (02225) 917175 oder Christian Wilhelm, christian.wilhelm@meckenheim.de, Telefon (02225) 917198.

Pressemitteilung

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