Allgemeine Berichte | 11.10.2022, 10:34 Uhr

Im Bereich der Bundesstadt Bonn und der Gemeinde Wachtberg

Überschwemmungsgebiet des Godesberger Baches

Entwurf der Verordnung mit dem zugrunde liegenden Kartenmaterial liegt ab dem 17. Oktober aus

Wachtberg.Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Godesberger Baches für ein 100-jährliches Hochwasserereignis ermittelt. Es betrifft die Flächen beiderseits des Godesberger Baches von der Mündung in den Rhein bis zum km 15+544. Das daraus resultierende Überschwemmungsgebiet wird gemäß Landeswassergesetz NRW festgesetzt.

Der Entwurf der Verordnung mit dem zugrunde liegenden Kartenmaterial liegt für die Dauer von zwei Monaten, ab dem 17. Oktober 2022 öffentlich aus. In dieser Zeit werden die genannten Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_ueberschwemmungsgebiete/index.html zugänglich gemacht.

Während des Zeitraums der Internetveröffentlichung besteht als zusätzliches Informationsangebot, aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeiten für die Öffentlichkeit jedoch eingeschränkt, die Möglichkeit, Einsicht in den Verordnungsentwurf und die Karten in Papierform zu nehmen. Dies ist während des o.g. Zeitraums möglich:

- bei der Bezirksregierung Köln (Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln) nach vorheriger Terminabstimmung unter Tel. 02 21/1 47-35 02

- im Stadthaus der Bundesstadt Bonn (Etage 9B, Berliner Patz 2, 53111 Bonn) nach vorheriger Terminabstimmung unter Tel. 02 28/77 42 14

- im Rathaus der Gemeinde Wachtberg (1. Etage, Tafel vor Zimmer 113, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg) während der Dienststunden (Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, Mo 14 bis 16 Uhr und Do 14 bis 18 Uhr). Eine vorherige Terminvereinbarung ist hier nicht erforderlich.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, bei diesen persönlichen Terminen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 29. Dezember 2022, schriftlich bei der Bundesstadt Bonn (Berliner Platz 2, 53103 Bonn), bei der Gemeinde Wachtberg (Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg) oder bei der Bezirksregierung Köln (Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln) eine Stellungnahme abgeben.

Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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