Allgemeine Berichte | 22.04.2016

Landrat und Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz zeichnen bewährte Kraftfahrer aus

Verhalten Sie sich vorbildlich im Straßenverkehr?

Kreis MYK. Sie sind ein erfahrener Kraftfahrer? Sie sind seit Jahren unfallfrei und vorbildlich mit ihrem Pkw im Straßenverkehr unterwegs und haben keinen Eintrag im Verkehrszentralregister? Gemeinsam mit Landrat Dr. Alexander Saftig zeichnet die Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz vorbildliche Kraftfahrzeugführer aus! Die Deutsche Verkehrswacht stiftete 1952 eine Auszeichnung, die es heute in sechs Stufen gibt: Bronze für 10 Jahre Fahrzeit,, Silber für 20 Jahre,, Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre, Gold für 30 Jahre, Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre und Gold mit Lorbeerkranz für 50 Jahre Fahrzeit. Bei der Ehrung durch die Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz werden eine Urkunde, eine Anstecknadel und ein Ausweis überreicht. Zusätzlich erhalten die Geehrten einen Berechtigungsschein zum einmaligen Bezug von ent-sprechenden (kostenpflichtigen) Metallplaketten, welche sie dann an ihrem Fahrzeug anbringen können.

Voraussetzungen, um eine solche Auszeichnung zu erhalten, sind unter anderem, dass sie weder wegen eines Vergehens im Straßenverkehr gerichtlich bestraft worden noch mit einem Bußgeld (ab 40 Euro) belegt wurden sind.

Die Formulare und weitere Informationen gibt es per Internet beim Verkehrswacht Medien & Service-Center unter http://www.verkehrswacht-medien-service.de), oder man fordert diese bei der Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz, Im Facken 5, 56753 Mertloch, Mail: info@verkehrswacht-mayen.de an. Für die Bearbeitung des Antrages entstehen Kosten in Höhe von 15,30 Euro. Um zu wissen, wie stark das persönliche Punktekonto im Verkehrszentralregister in Flensburg angefüllt ist, kann jeder interessierte Kraftfahrer eine Selbstauskunft über die zu seiner Person erfassten Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Das Auskunftsformular gibt es im Internet auf der Seite: http://www.kba.de (den Link „Mein Punktekonto“ anklicken). Dort öffnet sich das Formular zur Selbstauskunft. Dieses druckt man aus und fügt alle geforderten persönlichen Daten ein. Wichtig ist, dass man dem Formular eine möglichst vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des eigenen Personalausweises oder Reisepasses beifügt.

Dies ist der einfachste Weg, da hier eine Unterschriftsbeglaubigung entfällt. Will man eine Ausweiskopie nicht übersenden, so muss die Unterschrift im Antrag auf jeden Fall amtlich beglaubigt werden. Ist alles vollständig, dann sendet man den Brief ausreichend frankiert per Post an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg. (reicht als Adresse). Die Auskunft ist gebührenfrei. Rückumschlag und Rückporto sind nicht notwendig.

Nach einer Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen erhält man die gewünschte Auskunft per Post. Sind dort keine Daten erfasst, so kann man - je nach dem wie lange man schon eine Fahrerlaubnis besitzt - die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer beantragen.

Den Nachweis des KBA muss man vorlegen. Die nächste Auszeichnung der Kreisverkehrs-wacht ist für den 20. November vorgesehen. Anträge zur Ehrung als bewährter Kraftfahrer sind schriftlich an die Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz e.V., Im Facken 5, 56753 Mertloch zu richten.

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