Mayen passt Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer an
Versand der Grund- und Gewerbesteuerbescheide
Mayen. Der Stadtrat der Stadt Mayen hat am 25.06.2025 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer angepasst. Die Grundsteuer B steigt von 535 v. H. auf 610 v. H., die Gewerbesteuer von 415 v. H. auf 430 v. H.. Die Grundsteuer A verbleibt bei 380 v. H.. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Der Versand der Bescheide erfolgt in diesem Monat. Bei Fragen zu den Änderungsbescheiden stehen die im Bescheid benannten Kollegen per Mail oder Telefon zur Verfügung.
Hintergrund der Erhöhung ist die aufsichtsbehördliche Forderung einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform 2025. Da die Landesregierung zum Jahresende 2024 kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform eingebracht hatte und ein Großteil der Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer B noch nicht vorlagen, beließ man die Hebesätze zunächst unverändert und verständigte sich darauf im weiteren Jahresverlauf eine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen.
Pressemitteilung
Stadt Mayen