Liegt verminderte Schuldfähigkeit vor?
Versuchter Totschlag
Koblenz. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 46 Jahre alten Angeklagten vor, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, versucht zu haben, einen anderen Menschen zu töten. Dabei soll der Angeklagte an einem Morgen im Juni 2015, an dem er seine Medikamente gegen seine psychische Erkrankung, unter der er leidet, noch nicht eingenommen haben soll, sein Opfer zunächst verbal angegriffen haben. Nachdem es dem Opfer nicht gelungen sein soll, den Angeklagten zu beruhigen, soll der Angeklagte plötzlich ein Taschenmesser aus der Hosentasche gezogen haben und, nachdem er sein Opfer zunächst mit dem Kopf gegen dessen Nase geschlagen haben soll, sein Opfer in die linke Halsseite gestochen haben. Die erlittenen Verletzungen des Opfers wurden operativ - und bislang komplikationslos - versorgt.
