Handlungsempfehlung für Funde sowie für Geflügelhalter
Vogelgrippe-Verdachtsfälle im Westerwaldkreis
Westerwald. Bundesweit nehmen die Fälle von Geflügelpest, die im Volksmund oft auch Vogelgrippe genannt wird, aufgrund des derzeitigen Wildvogelzuges rapide zu.
Im Westerwaldkreis wurden bisher circa 20 tote Kraniche dem Veterinäramt gemeldet, vier davon zur Untersuchung ins Landesuntersuchungsamt (LUA) nach Koblenz gebracht. Drei Testergebnis sind bereits zurück und wurden vom LUA positiv bescheinigt und gelten damit als Verdachtsfall, allerdings steht die Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut noch aus.
Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, sammelt das Veterinäramt alle erreichbaren Tiere ein. Vorausgesetzt, dass sich das Personal dabei nicht selbst in Gefahr begibt, wie beispielsweise am Dreifelder Weiher. Da das Wasser des Sees abgelassen wurde, können im verbliebenen Morast und Schlick nicht alle Kraniche geborgen werden.
Funde melden
Die Veterinärverwaltung des Westerwaldkreises bittet darum, auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln dem amtstierärztlichen Dienst zu melden und solche Tiere weder anzufassen noch zu bergen. Innerhalb der Dienstzeit können Meldungen über die Telefonnummer 02602 124-555 erfolgen, außerhalb der Dienstzeit nimmt die Polizei Hinweise entgegen.
Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltung
Außerdem rät die Behörde zu einer erhöhten Wachsamkeit. Es gilt, die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten. Dies gilt besonders für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen:
• Schützen Sie Ihr Geflügel so gut es geht vor Kontakt mit Wildvögeln. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar.
• Trennen Sie strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung. Betreten Sie Ihren Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhwerk. Tragen Sie Schutz- bzw. Stallkleidung, die regelmäßig bei mindestens 60°C gewaschen werden sollte. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Stallschuhe.
• Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen des Stalls/Auslaufs die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie eine Desinfektionswanne am Stalleingang jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe.
• Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sollten so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
• Füttern Sie Ihr Geflügel nur im Stall.
• Tränken Sie Ihr Geflügel nur mit Leitungswasser und benutzen Sie kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken.
• Der Zugang zu Ihrer Geflügelhaltung sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein.
• Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Gerätschaften nach jeder Ein- oder Ausstallung bzw. nach jedem Geflügeltransport.
• Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch.
Außerdem bittet das Veterinärverwaltung, folgende Hinweise zu beachten:
• Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen.
• Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), Rückgang der Legeleistung sind dem amtstierärztlichen Dienst anzuzeigen.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung
Westerwaldkreis
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