Allgemeine Berichte | 27.10.2017

Informationen zur Patientenverfügung

Vorsorge für den Notfall

Am 7. November

Kreis Ahrweiler. Schnell ist ein Mensch, ob Jung ob Alt, durch Unfall oder Krankheit in der Situation, dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Jeder hat seine eigene Vorstellung, wie dann die ärztliche Behandlung im Notfall aussehen soll. Wie kann ich dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung auch nach meinen Vorstellungen durchgeführt wird? Ehepartner, Eltern oder Kinder sind machtlos, liegt keine unterschriebene Patientenverfügung vor. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen. Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM beraten zusammen mit Dr. med. Eckehardt Louen und Rechtsanwalt David Schnöger über die verschiedenen Möglichkeiten einer Patientenverfügung. Während Rechtsanwalt Schnöger die rechtlichen Aspekte beleuchtet, erläutert Dr. Louen die medizinische Seite und deren Umsetzung im Krankenhausalltag.

Die kostenlose Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 7. November von 18 bis 20 Uhr in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, in der 3. Etage statt.

Anmeldungen beim: Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41 ) 32 83, umoschkau@kirchenkreis-koblenz.de, www.betreuungsverein-ahrweiler.de.

SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78, r.seeger@skfm-ahrweiler.de, www.skfm-ahrweiler.de.

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