Fortbildungsreihe im Westerwaldkreis
Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall
Die Forbildung umfasst zwei Abende und informiert über rechtliche Grundlagen
Montabaur. Im Westerwaldkreis erstellen immer mehr Menschen eine Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigen nahestehende Personen, für sie im Notfall zu handeln. Um diese Bevollmächtigten zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, bieten die Betreuungsvereinigung der Caritas in Montabaur und der Betreuungsverein der AWO in Wirges im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises eine Fortbildungsreihe an.
Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung. Im Ernstfall stellen sich ihm dann viele Fragen: Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam? Zu welchen Rechtsgeschäften berechtigt sie? Welche Dokumentation ist sinnvoll? Wem ist der Vollmachtnehmer Rechenschaft schuldig? Kann eine Vollmacht auch widerrufen oder zurückgegeben werden? Worauf muss beim Tod des Vollmachtgebers geachtet werden? Diese und viele Fragen mehr werden im Zuge der Fortbildungsreihe beantwortet. Selbstverständlich werden die Referentinnen auch auf konkrete Fragen der Teilnehmer eingehen.
Der Kurs richtet sich an alle am Thema Interessierten, auch an Personen, die erst beabsichtigen, eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Die insgesamt zwei Abende umfassende Fortbildungsveranstaltung findet am 4. und 11. März,, jeweils um 18 Uhr, statt.
Veranstaltungsort: Ortsverein der AWO Wirges, Jahnstraße 9, 56422 Wirges.
Die Teilnahme ist kostenfrei! Weitere Information und Anmeldung:
Betreuungsverein der AWO, Telefon (02602) 10665-0, E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de; Betreuungsvereinigung der Caritas, Telefon (02602) 1606-36, E-Mail: betreuung@cv-ww-rl.de oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Oliver Holzenthal, Telefon (02602) 124-346, E-Mail Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de.
Pressemitteilung
Westerwaldkreis
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