Allgemeine Berichte | 28.02.2024

Ein Vortrag der Verbraucherzentrale

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Was ist der Unterschied?

Treis-Karden. Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand oder sind unsicher, worauf sie bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten achten müssen. Der Vortrag: „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ soll dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen für ihre persönliche Vorsorge treffen können.

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Damit kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person wahrnimmt. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In dem Vortrag erläutert eine Expertin der Verbraucherzentrale Cochem, Kirsten Thul-Kunsmann, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Der Vortrag findet am 19. März ab 15 Uhr im Caritas TreffPunkt, St.-Castor-Str. 90 in 56254 Treis-Karden statt. Um eine Anmeldung unter Tel. (0 26 72) 91 20 14 wird gebeten. BA

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