Projekt „Älterwerden in der Grafschaft mitgestalten“ lädt ein
„Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“
Infoveranstaltung am 11. April im Bürgerhaus Ringen
Kreis. „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ - Durch einen Unfall kann man in ein Koma fallen oder eine Krankheit löst einen Schlaganfall aus. Schnell ist ein Mensch, ob Jung oder Alt, in der Situation, dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. „Wer aber kümmert sich dann um die persönlichen, rechtlichen und finanziellen Dinge? Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“ - Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.
Das Projekt „Älterwerden in der Grafschaft mitgestalten“ schafft Klarheit und lädt am Montag, 11. April, um 18 Uhr, ins Bürgerhaus Ringen, Im Kreuzerfeld 12, ein. Ralph Seeger, vom Betreuungsverein des SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., und Uwe Moschkau, vom Diakonischen Werk, werden über die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung, wie zum Beispiel der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, informieren. Die Referenten geben auch Kurzinformationen zum Verfahren einer gesetzlichen Betreuung und den rechtlichen Voraussetzungen.
Weitere Informationen unter www.skfm-ahrweiler.de.
