Allgemeine Berichte | 03.04.2025

Unser Dorf hat Zukunft Niedererbach 2006 e.V.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Niedererbach. Die Gestaltung der Zukunft sollte nicht dem Zufall überlassen werden, insbesondere wenn eine spätere geistige oder körperliche Beeinträchtigung auftreten könnte, die die Fähigkeit zur selbstständigen Regelung von Angelegenheiten einschränkt.

Es empfiehlt sich, durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vorzusorgen. Diese Verfügungen kommen zum Tragen, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Es ist wichtig zu beachten, dass Kinder und Ehegatten nicht automatisch zur gesetzlichen Vertretung berechtigt sind. Daher sollte eine vertrauensvolle Person bevollmächtigt werden, um die eigenen Interessen zu wahren.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu erstellen, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn sich eine Situation ergibt, die irreversibel zum Tod führt und keine eigene Äußerung mehr möglich ist.

Der Förderverein „Unser Dorf hat Zukunft Niedererbach 2006 e. V.“ lädt zu einer Informationsveranstaltung ein: Mittwoch, 14. Mai, 18 Uhr, Nebenraum des Hauses Erlenbach, Mittelstr. 2-4, Niedererbach.

Elke Schäfer-Krüger, Referentin der Betreuungsvereinigung des Caritasverbands Westerwald-Rhein-Lahn e.V., wird Informationen und Tipps zu vorsorgenden Verfügungen geben und die rechtlichen Voraussetzungen sowie Gestaltungsmöglichkeiten erläutern.

Die Teilnahme ist kostenlos. Auf Wunsch wird ein Fahrdienst angeboten. Eine telefonische Voranmeldung unter 06485/4718 bei Gerhard Theis wird erbeten.

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