22. Hochwasserpartnerschaft Ahr in Spessart
Vorstellung „Hydro-Zwilling“ und Neuerungen Landeswassergesetz
Kreis Ahrweiler. Beim 22. Workshop der Hochwasserpartnerschaft Ahr in der Bürgerhalle Spessart standen zwei zentralen Themen der Hochwasservorsorge im Mittelpunkt: das Projekt des sogenannten Hydro-Zwillings und die Novellierung des Landeswassergesetzes. Landrätin Cornelia Weigand begrüßte die Anwesenden und betonte, dass die Erlebnisse aus der Flut 2021 Mahnung und Auftrag zugleich seien: „Hochwasserschutz und Krisenvorsorge sind keine abstrakten Begriffe, sondern Fragen der Lebenssicherheit und der Verantwortung. Gerade deshalb sind Arbeitsgruppen wie die Hochwasserpartnerschaft so wertvoll, denn dort kommen Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Wasserwirtschaft, Ingenieurbüros, Feuerwehr, Landwirtschaft, Naturschutz und vielen weiteren zusammen. Dieses Miteinander und die Diskussionen sind Grundlage dafür, dass wir künftig schneller, gezielter und vorausschauender handeln können.“
Dr. Clemens Jacobs vom Landesamt für Umwelt stellte das Simulationssystem „Hydro-Zwilling“ vor, zu dem Ende diesen Jahres alle rheinland-pfälzischen Kommunen Zugang erhalten können. Das digitale Modell bilde hydrologische Prozesse ab, die im Vorfeld bei den Planungen und Bewertungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen helfen können. Mögliche Schadenslagen ließen sich somit frühzeitig erkennen und etwaige Gefahren abschätzen. Für Behörden sei dies ein wirksames Instrument, um bauliche Maßnahmen oder Veränderungen am Gewässer besser planen zu können. Nach Aussage des Landesamtes soll die Anwendung nach der ersten Phase im Laufe des Jahres 2026 auch der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Im weiteren Verlauf erläuterte Larissa Wenzel, Referentin für Recht der Wasserwirtschaft im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, welche Änderungen sich durch die Novellierung im Landeswassergesetz ergeben. Dies betrifft beispielsweise die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete, die Regelungen zum Gewässerrandstreifen oder zur Gewässerunterhaltung sowie zum natürlichen Wasserrückhalt.
Das Land setzt mit der Anpassung wichtige Impulse für eine verbindlichere Zusammenarbeit von Kommunen, Fachbehörden und weiteren Akteuren. Dadurch werden klare Zuständigkeiten geschaffen, die den Informations- und Datenaustausch verbessern und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Die Kreisverwaltung begrüßt insbesondere, dass die Ausgestaltung des Gesetzes in enger Abstimmung mit kommunalen und fachlichen Akteuren erfolgte. Landrätin Weigand betonte: „Rechtliche Verbindlichkeit, technologische Innovation und regionale Zusammenarbeit sind der Schlüssel für eine nachhaltige und moderne Hochwasservorsorge.“
Außerdem stellte die Kreisverwaltung einen gepackten Notfallrucksack für Krisensituationen vor. Dieser enthält beispielhaft Dinge, die zuhause griffbereit sein sollten. Dazu gehören unter anderem wichtige Dokumente, Hygieneartikel und Ersatzklamotten sowie notwendige Medikamente. Kommunen können sich diesen ab sofort ausleihen und beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen als Anschauungsmaterial nutzen.
Zum Hintergrund
Die Hochwasserpartnerschaft Ahr ist ein freiwilliger Zusammenschluss des Kreises Ahrweiler, der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal, der Gemeinde Grafschaft sowie der Ortsgemeinden, die gemeinsam die Hochwasservorsorge voranbringen möchten. Hierzu findet auch ein Austausch mit den Nachbarkommunen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen statt. Die Partner beschäftigen sich in regelmäßigen Workshops mit verschiedenen Aspekten der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Dabei werden das gesamte Kreisgebiet, die Ahr, deren Zu- und Nebenflüsse sowie weitere Gewässer betrachtet.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/hochwasservorsorge/hochwasserpartnerschaft-ahr/.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Ahrweiler
