Allgemeine Berichte | 23.03.2020

Umfangreiche, bindende Vorgaben galten um 1900 in der Pfarrei Kottenheim

Was ein Küster in der Kirche so alles zu erledigen hatte

Innenansicht der Pfarrkirche St. Nikolaus bis ca. 1960 – Archiv F. G. Bell, Foto: privat

Kottenheim. Ein Küster als Vorbereiter und Begleiter der Gottesdienste stand und steht natürlich neben dem Pfarrer im Blickfeld einer Kirchengemeinde, dies muss nicht besonders erwähnt werden. Von daher war natürlich jede Pfarrei bemüht, diesen Küsterdienst-Posten mit einem integren, pflichtbewussten Stelleninhaber zu besetzen. Da der jeweilige Pfarrer auch der lokale Schulinspektor - also der Vorgesetzter der an der Volksschule tätigen Lehrer - war, ist es nicht verwunderlich, dass in früheren Jahren oft ein Lehrer diesen Dienst in der Kirche übernahm und auch die Orgel bei Messfeiern spielte. Um 1900 erließ vermutlich der damalige Pfarrer Teröverst die „Vorschriften für den Küster und Organisten der Pfarrkirche Kottenheim“. Für einen so „an der Leine“ geführten Küster waren diese Vorschriften eine regelrechte Gängelung, vorausgesetzt, wenn er diese tatsächlich alle so umsetzen wollte. Hier nun ein Auszug jener oft kleinlichen Festlegungen:

Es „…soll der Küster und Organist ein gesunder, kräftiger, charakterfester, sittenreiner, gläubiger, frommer nüchterner katholischer Mann sein, womöglich frei von militärischen Übungen, seinen Dienst gewissenhaft und treu erfüllen, seinem Pfarrer oder dessen Stellvertreter in allem Erlaubten gern und schnell zu gehorchen, wenn verheiratet, für seine Familie als christlicher Mann auf´s beste versorgen und Allen mit einem guten Beispiel voran gehen“; ein tadelloser Supermann also! Weitere positive Charaktereigenschaften waren eine Voraussetzung, einen solchen Kirchendienst übernehmen zu können: „…Er durfte kein Trinker, Spieler, Verschwender und kein Nachtschwärmer sein! Alle Arbeiten für die Kirche hatte er so zu verrichten, als wenn er für sich arbeite und die Sachen der Kirche so behandeln, als wenn sie sein Eigentum wären.“ Dass er immer in anständiger und sauberer Kleidung, in Schuhen oder Stiefeln in der Kirche zu erscheinen hatte, war selbstredend; auf die Schnelle in Pantoffeln zum Dienst zu kommen war nicht erlaubt.

An der Orgel sollte er sich fleißig üben, damit der bei allen Gottesdiensten diese gut spielen kann; weltliche Melodien und Weisen durfte er auf dem Instrument beim Üben nicht spielen. Nach den erwähnten Vorschriften war der Küster ein absoluter Diener des Pfarrers, denn „…er hat immer bei Hand zu sein, bei Tag und Nacht, bei Taufen, Aussegnungen, Begräbnissen, Krankenversegnungen, Trauungen, Prozessionen, Hauseinsegnungen etc. (…) Er hat alle Gänge und Bestellungen zu machen, welche der Pfarrer oder dessen Stellvertreter von ihm fordern und alles gewissenhaft zu besorgen.“ Die Reinigung der Kirche sollte er überwachen, jedoch wenigstens alle drei Monate musste er selbst Hand anlegen, indem er „…die Altäre, Beichtstühle, Statuen, Stationsbilder, Kanzel, Kruzifixe, Orgelgehäuse, Kronleuchter, Pfeiler und Wände, soweit er mit dem Besen und Spinnenreiniger reichen kann, gut und sorgfältig abzustauben.“ Ferner sollte er selbst auch Teppiche, Läufer, die Schutzdecken der Altäre, der Kommunionbank, der Kanzel und Betstühle ausklopfen und hatte alle Kerzenleuchter, Rauchfässer, Altarschellen und Weihwasserkessel zu putzen und sauber zu halten. Selbst der Zeitpunkt des Kerzenanzündens war detailliert vorgegeben: „…die Kerzen aufzustecken und die Kerzen erst nach dem zweiten Läuten selbst anzuzünden und selbst die Kerzen nach dem Gottesdienst sorgfältig auszulöschen und nicht das den Meßdienern zu überlassen. Vor dem Anzünden und vor dem Auslöschen der Kerzen den Altar mit einer Schutzdecke zu versehen. (…) und sorgen, daßßßss die Kerzen in der Krippe und im heiligen Grabe, auch die Lüster, Glaskugeln und Oellampen in Ordnung sind und bedacht sein, daß alles zur gehörigen Zeit brennt und wieder ausgelöscht wird. Am heiligen Charsamstage hat er das Osterfeuer anzumachen mit einem aus dem Feuersteine geschlagenen Funken.“

Ein tadelloser Supermann

Weiterhin hatte der Küster über das gute und andächtige Betragen der Messdiener zu wachen, dass sie ordentlich knien und nicht zu hart auftreten. Letzteres dürfte ein schwieriges Unterfangen gewesen sein, denn damals – um 1900 – trugen die Jungen des Dorfes im Messdiener-Alter doch meist genagelte Schuhe. Ferner sollte er darüber wachen, dass beim An- und Ausziehen der Messdiener-Kleidung diese nicht mutwillig zerrissen werden. Auch dem Priester hatte er beim An- und Auskleiden zu helfen. Schmutzige Wäsche, auch die der Messdiener, musste der Küster nicht selber waschen, sondern einer Waschfrau aushändigen. Doch dabei sollte er jedes Wäschestück dieser vorzählen und notieren, ebenso beim Wiederempfang der Wäsche. Sogar das Benutzen der kirchlichen Wäsche in vorgegebener Reihenfolge und das Einräumen derselben in die Schränke und Schubladen waren genau geregelt.

„…Die mechanische Turmuhr und die in der Sakristei hat der Küster gut zu regulieren und aufzuziehen; die Turmuhr und die Glocken von Zeit zu Zeit nachzusehen und zu schmieren“, hieß es in besagter Vorschrift. Eine weitere, fast eine DIN-A 4-Seiten lange, detaillierte Regelung, wann und wie der Küster zu läuten hatte, war selbstverständlich auch vorgegeben. Davon nur ein Beispiel: „Morgenglocke – eine Pause mit der 2ten kleinsten Glocke, dann 3 mal 5 – 6 Schläge mit der zweitgrößten Glocke (Antonius-Glocke) und dann 12 – 20 Schläge mit der kleinsten Glocke, auch abends ebenso.“

„…Laut und deutlich hat der Küster vorzubeten, an Werktagen nach der hl. Messe: Glaube, Hoffnung, Liebe, gute Meinung. (…) An Sonn- und Feiertagen nach der Predigt ein Vater unser und Ave für die Verstorbenen.“

Sicherlich sind alle diese vorgegebenen Tätigkeiten, die hier – wie erwähnt - nicht vollständig aufgeführt werden konnten, bei dem jeweiligen Küster zur Routine geworden. Es ist auch verständlich, dass dessen Arbeitsfeld in einer gewissen Ordnung für den Ablauf der Gottesdienste abgesteckt sein muss, doch ein eigenständiges Handeln schien für den damaligen Küster nicht gewollt und mit diesen Vorschriften auch kaum möglich gewesen zu sein. Wie lange diese Vorschriften für die nachfolgenden Küster in unserer Pfarrkirche noch bindend waren, ist nicht bekannt.

Franz G. Bell

Innenansicht der Pfarrkirche St. Nikolaus bis ca. 1960 – Archiv F. G. Bell, Foto: privat

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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