Allgemeine Berichte | 02.06.2025, 15:31 Uhr

Strengere Vorgaben für die Biotonne seit Mai in Kraft

Was gehört in die Biotonne - und was nicht?

Symbolbild.  Foto: pixabay.com
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Kreis Ahrweiler. Die novellierte Bioabfallverordnung (BioAbfV) stellt seit dem 1. Mai 2025 deutlich höhere Anforderungen an die Qualität von Bioabfällen. Ziel der neuen Regelung ist es, Störstoffe – insbesondere Kunststoffe, Glas und Metalle – wirksam aus dem Bioabfall herauszuhalten. Die AWB Ahrweiler AöR weist deshalb auf die neuen Vorgaben hin und bittet alle Haushalte um besondere Sorgfalt bei der Nutzung der Biotonne.

„Die neue Bioabfallverordnung bedeutet einen klaren Auftrag an alle Beteiligten: Bioabfälle müssen so sauber wie möglich gesammelt werden – nur dann können wir sie weiterhin zu hochwertigem Kompost verarbeiten“, sagt Sascha Hurtenbach, Vorstand der AWB Ahrweiler AöR. „Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig mitzunehmen und aufzuklären, damit Fehlwürfe gar nicht erst entstehen.“

Nach der neuen Verordnung darf der Bioabfall, der zu Kompost verarbeitet werden soll, höchstens 3 Gewichtsprozent an sogenannten „fremden Bestandteilen“ und nur noch 1 Gewichtsprozent an Kunststoffen enthalten. Damit wird eine bereits seit Jahren bestehende Zielvorgabe nun rechtlich bindend. Bioabfall, der diese Grenze überschreitet, darf künftig nicht mehr kompostiert werden und muss kostenintensiv als Restabfall entsorgt werden – was sich letztlich auch auf die Gebühren auswirken kann.

Die AWB kontrolliert die Biotonnen im gesamten Kreisgebiet regelmäßig auf Fehlbefüllungen. Um eine klare und einheitliche Linie in der Abfallkontrolle zu gewährleisten, kommt dabei ein zweistufiges Kartensystem zum Einsatz: Wird eine Fehlbefüllung festgestellt, erhält die betroffene Biotonne zunächst eine gelbe Karte – sie wird noch geleert, der Haushalt jedoch auf die falsche Befüllung hingewiesen. Bei einer erneuten Fehlbefüllung folgt die rote Karte. In diesem Fall bleibt die Tonne stehen und muss nachsortiert werden, bevor sie beim nächsten regulären Abfuhrtermin wieder geleert wird.

Schon heute ist etwa jede zehnte Biotonne im Kreis Ahrweiler fehlbefüllt – etwa mit kompostierbaren Plastiktüten, Windeln oder Restmüll. Solche Fehlwürfe gefährden nicht nur die Qualität des gewonnenen Komposts, sondern künftig auch die Genehmigung zum Einsatz des Komposts in der Landwirtschaft.

Die AWB appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger: In die Biotonne gehören ausschließlich organische Küchen- und Gartenabfälle – aber keine Verpackungen, keine (kompostierbaren) Plastikbeutel und andere kompostierbaren Produkte, kein Glas und kein Metall.

Nur wenn wir gemeinsam darauf achten, die Störstoffe im Bioabfall so gering wie möglich zu halten, kann die AWB auch weiterhin hochwertigen Kompost herstellen – und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz leisten.

Weitere Ihnformationen unter www.meinawb.de.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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