Strengere Vorgaben für die Biotonne seit Mai in Kraft
Was gehört in die Biotonne - und was nicht?
Kreis Ahrweiler. Die novellierte Bioabfallverordnung (BioAbfV) stellt seit dem 1. Mai 2025 deutlich höhere Anforderungen an die Qualität von Bioabfällen. Ziel der neuen Regelung ist es, Störstoffe – insbesondere Kunststoffe, Glas und Metalle – wirksam aus dem Bioabfall herauszuhalten. Die AWB Ahrweiler AöR weist deshalb auf die neuen Vorgaben hin und bittet alle Haushalte um besondere Sorgfalt bei der Nutzung der Biotonne.
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