Allgemeine Berichte | 18.03.2021

Sozialberband VdK-Ortsverband Bad Hönningen-Rheinbrohl

Was ist der „VdK“ und was leistet er für seine Mitglieder?

VdK-Vorsitzender Hans-Werner kaiser. Foto: privat

Bad Hönningen. „Was ist der VdK, was leistet er für seine Mitglieder und wofür steht eigentlich das Kürzel ‚VdK‘?“, lautet eine vielfach gestellte Frage an Hans Werner Kaiser, Vorsitzender des VdK Bad Hönningen-Rheinbrohl und des Kreisverbandes Neuwied. Seine Antwort darauf: „Der ‚VdK‘ ist ein freier und unabhängiger Sozialverband, der die berechtigten Interessen seiner Mitglieder gegenüber Parlament und Regierung vertritt. Der VdK verzeichnet aufgrund zahlreicher durch die Politik beschlossener Reformen im sozialen Bereich und den damit verbundenen Zukunftssorgen vieler Menschen einen enorm verstärkten Zulauf von Ratsuchenden. Die Zahl der Mitglieder steigt stetig an, auch in Zeiten der Pandemie. Der Sozialverband VdK hat derzeit über 2,1 Millionen Mitglieder und ist damit der bundesweit größte Verband seiner Art in Deutschland. In Rheinland-Pfalz haben sich rund 208.000 Mitglieder dem VdK angeschlossen.“

Wie entstand der ‚VdK‘? Im Jahre 1947 herrschte große Not in Deutschland mit Hunger, Armut und Hungersnot. So fanden sich mutige Frauen und Männer, die die Selbsthilfeorganisation „Bund für Körperbehinderte und Hinterbliebene“, dem Vorgänger des späteren VdK (Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner) ins Leben riefen.

Die Ziele des VdK haben sich mit den Jahren gewandelt, sie haben sich erweitert hin zu einer Interessenvertretung für alte und junge Menschen, für Behinderte, Sozialhilfeempfänger, Unfall- und Gewaltopfer, Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte, für alle, die Hilfe in Fragen des sozialen Rechts suchen. Der VdK setzt sich für soziale Gerechtigkeit in Politik und Gesellschaft ein. Bei vielen Gesetzgebungsverfahren im Sozialrecht hat der VdK entscheidend mitgewirkt. Seinen Mitgliedern steht er mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite.

„Wir sind an Ihrer Seite!“ ... ist daher auch das Motto des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz. Der Landesverband vertritt die Mitgliederinteressen, nimmt Einfluss auf sozialpolitische Entscheidungen in Rheinland-Pfalz, bietet Seminare für ehrenamtliche Mitarbeiter und betriebliche Integrationsteams an und berät beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Die Rechtsschutzstellen des Landes-verbandes vertreten die Mitglieder in erster Instanz vor den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz; bei Widerspruchsverfahren in zweiter Instanz vertritt die Landesrechtsschutzstelle die Mitglieder vor dem Landessozialgericht in Mainz.

Der Kreisverband berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren. Ferner vertritt er die Mitgliederinteressen vor Ort und betreut die Ortsverbände. Diese wiederum betreuen die Mitglieder vor Ort, organisieren Informationsveranstaltungen zu verschiedenen sozial-politischen oder gesellschaftlichen Themen sowie gesellige Veranstaltungen. Leider waren seit über einem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen keine Veranstaltungen im früheren Rahmen mehr möglich. Viele hegen die Hoffnung, dass durch zügiges ‚Durchimpfen‘ der Bevölkerung bald wieder ein einigermaßen ‚normales‘ Leben möglich sein wird. Wenn auch auf Ortsverbandsebene derzeit keine Zusammenkünfte möglich sind, so erfahren die ratsuchenden VdK-Mitglieder dennoch Hilfestellung durch die Mitarbeiterinnen der Kreisgeschäftsstelle. Da aufgrund der Kontaktbeschränkungen kein Publikumsverkehr zugelassen ist, erfolgt die Beratung und Vertretung per Telefon oder email oder auf postalischem Wege.

Da jeder Bürger Mitglied im VdK werden kann, suchen auch im Kreis Neuwied immer mehr Menschen fachlichen Rat und Hilfe in sozialrechtlichen Fragen. Der Sozialverband VdK ist für Menschen aller Altersgruppen da. Anlaufstelle für sozialrechtliche Beratung und Vertretung ist die Kreisgeschäftsstelle Neuwied. Hier stehen qualifizierte Mitarbeiterinnen zu eingehender, kompetenter Beratung zur Verfügung und klären auf über Rechte und Ansprüche. Schwerpunkte der Beratung und des Rechtsschutz sind: Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Schwerbehinderten-recht, soziales Entschädigungsrecht, Alten- und Sozialhilfe und Barrierefreiheit.

Dem Kreisverband Neuwied gehören inzwischen 7.500 Männer und Frauen jeglichen Alters an, die in 25 ehrenamtlich geführten Ortsverbänden organisiert sind. Einer davon ist der Ortsverband Bad Hönningen-Rheinbrohl mit derzeit rund 440 Mitgliedern. Wenden Sie sich mit Fragen und Problemen an uns; denn wir kennen uns aus im Dschungel der Sozialrechtsparagrafen. Wir helfen Ihnen, damit Sie ihr Recht bekommen. Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Ortsverbandes Bad Hönningen-Rheinbrohl, Hans Werner Kaiser, Ringstraße 83, 53557 Bad Hönningen, Tel. 02635/3949, oder die Kreisgeschäftsstelle Neuwied, Andernacher Straße 70, 56564 Neuwied (Tel. 02631/3441160).

Der VdK-Ortsverband Bad Hönningen-Rheinbrohl ist auch im Internet unter folgender Adresse zu erreichen: www.vdk.de/ov-bad-hoenningen-rheinbrohl/; der VdK-Kreisverband Neuwied unter www.vdk.de/kv-neuwied.

Pressemitteilung

VdK-Ortsverband

Bad Hönningen-Rheinbrohl

VdK-Vorsitzender Hans-Werner kaiser. Foto: privat

Leser-Kommentar
18.03.202113:51 Uhr
Gabriele Friedrich

Bei 83 Mio .Einwohner sind doch 2,1 Mio.Mitglieder so gut wie nichts.
Das meiste bekommt man ohne Verein durch. Alles was mit Erwerbsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente 100% und auch der Schwerbehinderung zu tun hat. Es sind Einzelfälle, wo man klagen muss und das geht auch mit Anwalt. Widersprüche etc. zahlt der Kunde beim Verein selbst.
Und das kostet auch nicht genau 6 Euro, da kommt noch ein kl. Zuschlag. Zahlweise 1/4 jährlich- mindestens.
Vom Krankenhaus aus kann man ebenso über den Sozialdienst Anträge stellen (kostet nichts) und auch der Hausarzt stellt Anträge. MDK- ist eigentlich auch kein Problem.
Der "Dschungel" der Sozialrechtsparagrafen ist auch nicht so schlimm. Man weiß doch, welches SGB zum tragen kommt.
Wir haben 12 SGBs- das 13. wird nicht ausgearbeitet weil die Regierung meint, man kann den tumben Deutschen keine "13" zumuten. Daher stricken sie am 14.SGB.
Ältere Menschen haben meist ihre Angehörigen, die sich einsetzen.
Werbung halt- sonst nichts. ;-)))

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