Allgemeine Berichte | 06.12.2024, 09:45 Uhr

Das Koordinationszentrum für Luchs und Wolf informiert auch über die Ergebnisse von DNA-Abstrichen bei Nutztierrissen.

Weiblicher Wolf auf der Bundesstraße B8 tot aufgefunden

Symbolbild. Foto:

Region. In Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP (MKUEM) sowie der zuständigen „Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord“ (SDG-Nord) möchte das Koordinationszentrum für Luchs und Wolf darüber informieren, dass am Donnerstag, 5. Dezember der SGD-Nord aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen), innerhalb des Territoriums des Rudels „Leuscheid“ ein verunfallter, toter, weiblicher Wolf, von der Bundesstraße B8, zwischen Rettersen und Kircheib, über die zentrale rheinland-pfälzische Großkarnivoren-Hotline gemeldet wurde.

Eine Bergung des Tieres wurde noch am 5. Dezember durchgeführt. Es wurden DNA-Proben genommen, die an das Senckenberg Institut zur Analyse überstellt wurden. Wir informieren Sie, in Abstimmung mit SGD-Nord und MKUEM, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Ergebnisse der Nutztierschäden vom 2. und 12. November

Die am Samstag, 2. November 2024 innerhalb des Gemeindegebiets Lind (VG-Altenahr, LK-Ahrweiler) genommenen DNA-Abstriche von 2 toten und 1 verletzten Schafen ergab, als Ergebnis „Wolf“ mit dem Haplotyp HW22, daher zugehörig zur Alpen-/Italienischen- Population. Die Individualisierung der Proben ergab, dass es sich um das Individuum GW4433m handelt (Nutztierübergriff in Spessart am 4. November 2024 sowie in Bell am 5. November 2024).

Der aktuelle Aufenthaltsort des Wolfs ist nicht bekannt.

Bei der Begutachtung war kein den Vorgaben des wolfsabweisenden Grundschutzes entsprechender Herdenschutz vorhanden. Der Schadensfall ereignete sich in der VG-Altenahr. Diese liegt außerhalb der vier ausgewiesene Präventionsgebiete in Rheinland-Pfalz. Daher ist das Vorhandensein einer Zäunung gemäß der Vorgaben eines wolfsabweisenden Grundschutzes keine Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung bei wolfsbedingten Schäden an Schafen.

Der bis dato unbekannte Wolfes mit der Kennung „GW4433m“ aus der Alpenpopulation wurde bislang drei Mal außerhalb der ausgewiesenen rheinland-pfälzischen Präventionsgebiete nachgewiesen. Vor dem Hintergrund der Möglichkeit einer Etablierung diese Tiers im Land, weisen wir an dieser Stelle auf die Wichtigkeit der Meldung von Wolfshinweisen an die zentrale Großkarnivoren-Hotline des Landes hin (Tel. 06306-199 199). Nur über vom Land bestätigte, wiederholte Wolfsnachweise könnten gemäß des Managementplans Wolf RLP, neue Regionen als Präventionsgebiet ausgewiesen werden.

Die am Dienstag, 12. November 2024, innerhalb des Gemeindegebiets Hirz-Maulsbach, Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (LK-Altenkirchen) genommenen DNA-Abstriche von einem toten Stück Damwild ergab als Ergebnis „Wolf“ mit dem Haplotyp HW01, daher zugehörig zur Mitteleuropäischen Flachlandpopulation. Die Individualisierung der Proben ergab, dass es sich um das Individuum GW1896m, den Rüden des Leuscheider Rudels, handelt.

Bei der Begutachtung war kein den Vorgaben des wolfsabweisenden Grundschutzes entsprechender Herdenschutz vorhanden.

Die VG-Altenkichen-Flammersfeld liegt innerhalb des Präventionsgebiets Westerwald.

Pressemitteilung KLUWO

Symbolbild. Foto:

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