Gewässerwiederherstellung im Kreis Ahrweiler
Weitere Planung beauftragt
Kreis Ahrweiler.Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 führte zu beträchtlichen Schäden in den Siedlungsbereichen und zu erheblichen Veränderungen an der Ahr und ihren Nebengewässern. Um angemessen auf diese Ereignisse zu reagieren, hat die Kreisverwaltung Ahrweiler ein Gewässerwiederherstellungskonzept (GWK) für die Ahr und ihre Zuflüsse II. Ordnung - Trierbach, Adenauer Bach und Nohner Bach - in Auftrag gegeben. In den jüngsten Sitzungen des Kreis- und Umweltausschusses wurden weitere Schritte zur Wiederherstellung der Ahr beschlossen, einschließlich der Beauftragung von Ingenieurleistungen für die detaillierte Objektplanung zur Umsetzung der Maßnahmen. Der Ausschuss genehmigte die Beauftragung von fünf Fachbüros zu einem Gesamtbetrag von etwa 980.000 Euro, um an verschiedenen Standorten wie Fuchshofen, Schuld, Insul, Altenburg, Kreuzberg, Laach, Mayschoß, Rech und Dernau die planerische Umsetzung des Gewässerwiederherstellungskonzepts zu erarbeiten. Diese Maßnahmen wurden in Abstimmung mit den Städten und Verbandsgemeinden als prioritäre Schritte aus dem GWK festgelegt. Besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung sowie auf solchen, die im Zusammenhang mit kommunalen Vorhaben stehen.
Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist die Wiederherstellung eines naturnahen Flussbetts, der Böschungen und Vorländer, gegebenenfalls durch den Rückbau von nach dem Hochwasser aufgeschüttetem Material. Dabei wird insbesondere die Hochwasservorsorge berücksichtigt, etwa durch die Abflachung von Uferbereichen.
Landrätin Cornelia Weigand betonte die intensive Arbeit der zuständigen Fachabteilungen und der beauftragten Ingenieurbüros am Gewässerwiederherstellungskonzept. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Umsetzungsplanung an den ausgewählten Standorten sei ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer wiederhergestellten Gewässerstruktur. Sie unterstrich die Bedeutung der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Kommunen und Flächeneigentümern.
Das Gewässerwiederherstellungskonzept sieht vor, die teilweise erheblich beschädigten oder veränderten Gewässerstrukturen wiederherzustellen, um einen bestmöglichen Zustand des Gewässers in der Talaue zu erreichen. Dabei werden auch ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt. Das Konzept stellt einen wichtigen Baustein für die überörtliche Hochwasservorsorge dar. BA

Und wieder eine Planung, und noch ein Konzept, und noch eine Planung, und wieder neue Konzepte, und blablabla... "Intensive Arbeit", sowohl beim Wiederaufbau als auch beim Hochwasserschutz, wird durch Bagger etc. geleistet. Aber nicht durch den ganzen Bürokratiewahnsinn, den sich der deutsche Staat vorher - (oder muss man sagen stattdessen?) - leistet. "Besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung" - wenn bei mir am Waldrand ein Baum über den Wanderweg ragt, muss ich die Gefahr beseitigen. Dachte ich. Aber anscheinend reicht es auch, wenn ich einfach mal über zwei Jahre warte, und mir dann ein "Konzept zur Beseitigung der Gefahr des umfallenden Baumes" in die Küchenschublade lege. Beim Staat reichts doch auch? Und Frau Weigand scheint inzwischen endgültig auch in diesem System von Planungsverfahren, Konzepten und Papierkriegen angekommen zu sein. Keine Verwaltung, die einen Baggereinsatz steuert, nur noch eine, die sich selbst am Leben hält.