Allgemeine Berichte | 31.10.2019

Pfarrei Andernach ab 20. Januar

Wer wird erster Rat der Pfarrei?

Kandidaten für die Wahl zum ersten Rat der Pfarrei gesucht

Weißenthurm. Am 1. Januar 2020 startet die Pfarrei Andernach. Diese setzt sich aus den jetzigen Pfarreiengemeinschaften Andernach, Kruft-Nickenich, Mülheim-Kärlich und Plaidt zusammen. Das Mitbestimmungsgremium der Pfarrangehörigen wird der „Rat der Pfarrei“ sein. Der Rat der Pfarrei setzt sich aus zwei Kammern zusammen: Pastoralkammer und Vermögenskammer.

Die Pastoralkammer, bestehend aus 20 Mitgliedern, ist der Förderung vielfältiger Orte von Kirche verpflichtet. Sie berät unter anderem pastorale Schwerpunktsetzungen und macht auf dieser Grundlage strategische Vorgaben zum Einsatz von Ressourcen in der Pfarrei. Die Vermögenskammer mit zehn Mitgliedern verwaltet mit dem Leitungsteam und dem gesamten Rat das Vermögen der Kirchengemeinde. Sie berät und beaufsichtigt das Leitungsteam in Vermögensfragen.

Gemeinsame Aufgabe der beiden Kammern im Rat der Pfarrei ist es, über pastorale Schwerpunktsetzungen zu entscheiden, den Haushaltsplan zu beschließen und die ehrenamtlichen Mitglieder des Leitungsteams zu wählen.

Der erste Rat der Pfarrei Andernach, dessen Amtszeit maximal zwei Jahre dauert, wird in einer Wahlversammlung am 9. Dezember gewählt. Die Wahlversammlung besteht aus den Mitgliedern der derzeitigen Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte beziehungsweise in St. Kastor, Andernach-Miesenheim, des Kirchengemeinderates.

Wer Interesse hat oder jemanden kennt, den er für geeignet hält, sich zu engagieren, wendet sich bis zum 18. November an die pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort oder an das Dekanat Andernach-Bassenheim, Ludwig-Hillesheim-Straße 3, 56626 Andernach. Informationen zur Wahl findet man auf https://www.dekanat-andernach-bassenheim.de.

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