Allgemeine Berichte | 14.04.2026

Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Kreistag kritisierten im Oktober 2025 massiv die Verwaltung - aber was hat sich seitdem getan?

Wie gut ist der Kreis Ahrweiler auf künftige Katastrophen vorbereitet?

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler.  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Fast fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 steht der Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler weiterhin unter erheblichem politischen Druck. Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Kreistag kritisierten im Oktober 2025, dass ein vollständiges Katastrophenschutzkonzept sowie verbindliche Alarm- und Einsatzpläne noch immer nicht vorliegen. Und dies trotz entsprechender Beschlüsse, zusätzlicher personeller Ressourcen und externer Gutachten. „Die Zeit der Ausreden ist vorbei“, hieß es unmissverständlich aus den Reihen der Fraktionsspitzen. Vor diesem Hintergrund hat die BLICK aktuell-Redaktion die Kreisverwaltung mit zentralen Fragen zum aktuellen Stand konfrontiert: Liegt inzwischen ein umfassendes Konzept vor? Welche strukturellen und organisatorischen Konsequenzen wurden seit 2021 gezogen? Wie wurden die damaligen Defizite bei Warnung, Kommunikation und Evakuierung aufgearbeitet – und wie wird heute sichergestellt, dass insbesondere vulnerable Personengruppen im Ernstfall rechtzeitig und koordiniert geschützt werden? Diese Fragen hat BLICK aktuell nun der Kreisverwaltung gestellt:

BLICK aktuell: Liegt inzwischen ein vollständiges Katastrophenschutzkonzept vor?

Kreisverwaltung Ahrweiler: Das Katastrophenschutzkonzept ist als Rahmenwerk zu verstehen, das alle Einzelkonzepte zusammenführt. Im März 2022 wurde seine Erstellung beschlossen. Es kann naturgemäß erst mit der Fertigstellung der jeweiligen Teilkonzepte finalisiert werden und wird stetig erweitert. Alle bereits abgeschlossenen Einzelkonzepte fließen laufend in das Gesamtkonzept ein. Teile des Konzepts werden aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen der Vertraulichkeit unterliegen.

„Mit Hochdruck an der Bearbeitung“

BLICK aktuell: Die zwei zentralen Grundpfeiler sind der Katastrophenschutzbedarfsplan sowie die Alarm- und Einsatzpläne (AEP):

Kreisverwaltung Ahrweiler: Der Katastrophenschutzbedarfsplan – erstellt durch die beauftragte Fachfirma Forplan – enthält eine systematische Risikobewertung des Landkreises sowie einen Soll-Ist-Vergleich, aus dem konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Seine Finalisierung wurde bewusst zurückgestellt, da das Land Rheinland-Pfalz das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sowie die Katastrophenschutzverordnung novelliert hat. Ein Schritt, dessen Ergebnis abgewartet werden musste, da die Verordnung festlegt, welche Ausstattung Landkreise im Katastrophenschutz vorzuhalten haben. Die KatS-Verordnung trat am 26. September 2025 in Kraft. Forplan hat daraufhin die Fortschreibung des Plans wieder aufgenommen. Das finalisierte Gutachten wird voraussichtlich im Kreistag am 19. Juni 2026 vorgestellt. Die Alarm- und Einsatzplanung ist aufgrund der kommunalen Selbstverwaltungsstruktur auf mehrere Ebenen verteilt: Die Stufen 1-3 liegen bei den Gebietskörperschaften, der Kreis baut mit Stufe 4 und 5 darauf auf. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den AEP Hochwasser, Starkregen, Warnung und Evakuierung, diese werden mit absoluter Priorität bearbeitet. Durch personelle Engpässe in der Vergangenheit – Amtshilfeersuchen an ADD und Landesfeuerwehrschule wurden leider negativ beschieden – kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Seit August 2025 steht jedoch neu gewonnenes Fachpersonal zur Verfügung und arbeitet mit Hochdruck an der Bearbeitung. Die Alarm- und Einsatzpläne sind ausschließlich für den Dienstgebrauch bestimmt und können nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Präsentation der Ergebnisse findet ebenfalls im o. g. Kreistag statt. Es ist ausdrücklich festzuhalten: Der Kreis ist trotz laufender Planarbeiten im Falle eines Hochwassers selbstverständlich handlungsfähig. Ein besonderer Dank gilt dabei den ehrenamtlichen Alarm- und Einsatzplanern in den Gemeinden, die diese anspruchsvolle Aufgabe neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit schultern.“

BLICK aktuell: Welche konkreten strukturellen und organisatorischen Änderungen wurden seit 2021 im Katastrophenschutz des Kreises Ahrweiler umgesetzt?

Kreisverwaltung Ahrweiler: Seit der Flutkatastrophe 2021 wurden im Kreis Ahrweiler grundlegende strukturelle Weichenstellungen vorgenommen. Dies sind u. a.: Im 3. Quartal 2023 wurde die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz in der Kreisverwaltung neu geschaffen. Ihr Auftrag ist es, resiliente, zukunftsfähige Strukturen zu entwickeln, Aufgabengebiete zu definieren, Prozesse zu beschreiben, Konzepte zu erarbeiten und die Digitalisierung voranzutreiben – in engem Austausch mit den acht Kommunen des Kreises. Der neu strukturierte Verwaltungsstab der Kreisverwaltung wird bereits bei kleineren Hochwasserereignissen an der Ahr einberufen, gemeinsam mit der Technischen Einsatzleitung (TEL), um Lagen frühzeitig zu bewerten und koordiniert reagieren zu können. Die TEL wurde zuletzt beim Landesübungstag am 27. September 2025 mit verschiedenen Szenarien konfrontiert und erhielt von Beobachtern des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) eine positive Rückmeldung.

Im Bereich Beschaffung und Ausstattung wurden erhebliche Investitionen getätigt: Im Ahrtal wurden 87 neue Sirenen errichtet, in Bad Breisig 13, in Remagen 15. Hinzu kommen je acht mobile Sirenen pro Gebietskörperschaft. Darüber hinaus wurden mobile Hochwasserschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 1,5 km im Kreis in Abstimmung mit den Kommunen beschafft. 2025 wurden zwei Gerätewagen Sanität in den Dienst gestellt. Für 2026 ist die Ersatzbeschaffung weiterer Fahrzeuge (u. a. ein ELW 2, zwei WLF und zwei weitere Gerätewagen Sanität) geplant. Auf Landesebene ist seit Dezember 2024 ein rund um die Uhr besetztes Lagezentrum in Koblenz in Betrieb – ein zentraler Knotenpunkt, mit dem der Kreis Ahrweiler bei Wetterwarnungen in stetigem Austausch steht.

Bevölkerung frühestmöglich warnen

BLICK aktuell: Inwiefern wurden die damaligen Versäumnisse bei Warnung, Kommunikation und Evakuierung systematisch aufgearbeitet?

Kreisverwaltung Ahrweiler: Die Katastrophe von 2021 hat deutlich gemacht, welchen Stellenwert Risiko- und Krisenkommunikation hat. Diese wurde im Kreis Ahrweiler grundlegend überarbeitet, wird laufend evaluiert und angepasst. Ziel ist es, die Bevölkerung frühestmöglich und transparent zu informieren. Bei Wetterwarnungen findet ein enges Monitoring in Abstimmung mit dem Lagezentrum des Landes statt. Ein zentrales Element ist der Aufbau eines flächendeckenden digitalen Sirenennetzes im gesamten Landkreis. Die neuen digitalen Sirenen können über herkömmliche Warntöne hinaus auch Sprachdurchsagen übermitteln – ein entscheidender Fortschritt gegenüber den analogen Vorgängersystemen, die 2021 keine differenzierten Lagemeldungen transportieren konnten. Beim Thema Evakuierung arbeitet der Kreis eng mit Anbietern von Warnsoftware zusammen und nutzt deren Daten für die Evakuierungsplanung. Personal und Material spielen dabei eine entscheidende Rolle: Diverse Beschaffungen wurden in den vergangenen Jahren realisiert, weitere sind in Planung.“

BLICK aktuell: Wie wird heute sichergestellt, dass vulnerable Personengruppen im Ernstfall rechtzeitig und koordiniert evakuiert werden können?

Kreisverwaltung Ahrweiler: Der Kreis Ahrweiler setzt auf einen breiten Warnmittelmix, der unterschiedliche Bevölkerungsgruppen – darunter besonders vulnerable Personen – über verschiedene Kanäle gleichzeitig erreicht:

Sirenen mit Weckeffekt bilden die erste Alarmierungsebene. Die neuen digitalen Anlagen können darüber hinaus Sprachdurchsagen mit konkreten Verhaltenshinweisen aussenden. Warn-Apps wie die offizielle Bundesapp NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) und KatWarn werden über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) ausgelöst und liefern ortsgebundene Warnmeldungen mit Handlungsempfehlungen direkt auf das Smartphone. Seit Februar 2023 steht ergänzend Cell Broadcast zur Verfügung, das Warnmeldungen an alle eingebuchten Mobilfunkgeräte in einer Funkzelle sendet – ohne dass eine App installiert sein muss. Dies ist besonders wertvoll, um auch Menschen zu erreichen, die keine Warn-Apps nutzen. Radio und Fernsehen ergänzen den Mix als Breitenmedien. Die Social Media-Kanäle der Kreisverwaltung ermöglichen schnelle Kommunikation und sind insbesondere für jüngere Bevölkerungsgruppen wichtig. Im Ernstfall werden auch Lautsprecherwagen und mobile Sirenen der Feuerwehr sowie des Katastrophenschutzes eingesetzt, um örtlich begrenzt und zielgerichtet zu warnen – etwa bei der Evakuierung konkreter Straßenzüge. Für die Evakuierung vulnerabler Gruppen – ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige – steht der Kreis mit den relevanten Akteuren – darunter u. a. den Betreibern von Warnsoftware, deren Lagedaten in die Evakuierungsplanung einfließen – in engem Austausch. Beschaffungen im Bereich Fahrzeuge und Ausrüstung stärken die operative Handlungsfähigkeit kontinuierlich.

ROB

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler. Foto: ROB

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Kommentare
14.04.202616:12 Uhr
Mirko Walden

Es ging doch darum, dass nicht gewarnt wurde und die Lage nicht erkannt wurde. Ebenfalls wurden keine Maßnahmen umgesetzt. Was ist hierzu passiert? Was bringen neue Sirenen, wenn nicht evakuiert wird? Was sollen die Leute den machen im Notfall? Verantwortlich für das Desaster ist doch die Kreisverwaltung, nicht die Menschen die auf Warnungen nicht reagiert hätten. Das Problem ist doch, dass gar nicht gewarnt wurde.

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