Allgemeine Berichte | 25.05.2021

Online geht auch: Seminar des SKFM fand großes Interesse

Wie kann ich Vorsorge treffen?

Rechtsanwalt Schnöger gab Tipps zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Rechtsanwalt David Schnöger informierte über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Foto: SKFM

Kreis Ahrweiler. „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung in allen Bereichen, z.B. bei medizinischen Eingriffen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Online konnten die 31 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ende April den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, folgen.

Gleich zu Beginn gab Rechtsanwalt David Schnöger rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht, darunter auch Hinweise, dass man zum Verfassen einer Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein muss, welche Inhalte eine solche Vollmacht umfasst und wann eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig ist. Außerdem sprach der Fachanwalt für Familien- und Erbrecht über die Betreuungsgerichtliche Genehmigung, die von den Vorsorgebevollmächtigten in jedem Fall eingeholt werden muss. Die Genehmigung ist notwendig bei ärztlichen Eingriffen, die mit Lebensgefahr oder einem dauerhaften Schaden verbunden sein können, sowie bei freiheitsentziehenden Maßnahme, ist etwa das dauerhafte Errichten eines Bettgitters notwendig. Mit einer Kurzinfo zu Besonderheiten bei Selbständigen und Firmeninhabern rundete David Schnöger seinen Vortrag ab.

Im zweiten Teil gab Ralph Seeger praktische Hilfestellungen zur Erstellung einer schriftlichen Betreuungsverfügung und sprach über deren Inhalte sowie über das Betreuungsrecht als solches. Zum Abschluss wurden die beiden rechtlichen Vertretungsmöglichkeiten, also „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“, gegenübergestellt und deren Unterschiede erläutert. So konnten die Zuhörer für sich entscheiden, welche Verfügung für sie persönlich am besten geeignet ist.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schätzten die lockere, kompetente Art, mit der David Schnöger und Ralph Seeger Inhalte auch mit Hilfe von anschaulichen Filmsequenzen vermittelten. Auch Fragen konnten an die beiden Referenten gerichtet werden. „Die Veranstaltung war gut strukturiert und hat mir Mut gemacht eine Vollmacht zu erstellen,“ so ein Teilnehmer, während ein anderer für sich „viele Informationen und Tipps mitnehmen konnte, um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.“ Eine Teilnehmerin schätzte, wie die Vorträge mit Beispielen untermalt und das Thema veranschaulicht wurde.

Wer mehr über das Thema „Patientenverfügung“ wissen will, sollte sich schon mal den 8. November 2021 vormerken. Die Referenten, Dr. Eckehardt Louen, David Schnöger, Uwe Moschkau, Hannah Mierbach und Ralph Seeger, hoffen, dass dieser Abend dann wieder als Präsenzveranstaltung in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6, stattfinden kann.

Sozialpädagoge Ralph Seeger gab praktische Hilfestellung zur Umsetzung.

Sozialpädagoge Ralph Seeger gab praktische Hilfestellung zur Umsetzung.

Rechtsanwalt David Schnöger informierte über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Foto: SKFM

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