Allgemeine Berichte | 30.12.2023

Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. informiert.

Wieviel Lärm dürfen Mieter:innen überhaupt machen?

Symbolbild. Foto: Pixabay

Wummernde Bässe, krachende Böller, fröhliches Gelächter: Partys sind laut, vor allem die Silvesterparty. Aber wieviel Lärm dürfen Mieter:innen überhaupt machen? Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. informiert.

Auch, wenn das viele denken: Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einmal im Monat oder dreimal im Jahr richtig auf die Pauke zu hauen und ein lärmendes Fest zu veranstalten. Denn zum einen gilt besonders in Mehrfamilienhäusern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, zum anderen gilt ab 22 Uhr per Gesetz die Nachtruhe. Das bedeutet, ab 22 Uhr darf nur noch mit „angezogener Handbremse“ gefeiert werden.

Silvester allerdings gelten de facto Sonderregelungen. Da in sehr vielen Wohnungen gefeiert wird und um Mitternacht vielerorts Böller und Raketen explodieren, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den feiernden Nachbar:innen zu fordern. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung praktisch nichts mehr zu hören ist – bei dem Silvesterlärm in der Umgebung meist unmöglich, selbst wenn es in der Nachbarwohnung ruhig wäre.

Der DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. spricht hier von einer „erweiterten Toleranzgrenze“ an Silvester. Dennoch bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen. Die erweiterte Toleranzgrenze für Lärm bei der Silvesterfeier darf daher nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden. Wir empfehlen daher, den Nachbar:innen im Vorfeld Bescheid zugeben, wenn man das neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßt.

Wer Böller, Kracher und Raketen zünden will, muss darauf achten, Nachbar:innen oder Passant:innen nicht zu gefährden. Deshalb dürfen Raketen niemals auf Personengruppen gerichtet werden oder direkt auf Wohnungen bzw. Balkone. Außerdem darf das Feuerwerk nur an Silvester selbst und an Neujahr abgebrannt und abgeschossen werden.

Für evtl. Schäden durch Raketen oder ähnliches am Gebäude muss grundsätzlich die Gebäudeversicherung des Vermieters oder der Vermieterin einstehen. Schäden am Eigentum des Mieters bzw. der Mieterin werden hingegen nicht ersetzt. Hier bleibt – sofern der Verursacher oder die Verursacherin des Schadens nicht zu ermitteln ist – nur die Schadensregulierung über eine Hausratversicherung. Bei einem Mitverschulden kommt die Versicherung nur für einen Teil des Schadens auf. Mieter:innen sollten daher in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen sowie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen räumen. Wer Silvester in der Wohnung feiern möchte, sollte wissen, dass Gastgeber:innen für die Gäste haften. Wirft also ein Partygast etwa einen Böller auf den Balkon eines Nachbarn oder einer Nachbarin und beschädigt das Balkongeländer, muss der Mieter bzw. die Mieterin den Schaden ersetzen.

Achtung: Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht oder nicht vollständig, wenn der Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Pressemitteilung Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.

Symbolbild. Foto: Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Schmitz, P: Die illegale Abfallentsorgung nimmt leider Überhand. Habe schon mehrere Male Firmenmitarbeiter von ausländische klingenden Firmen bei mir am Glas Container in der Straße aufgefordert ihren Müll wieder au zu laden.

Immer mehr Vandalismus in Bad Neuenahr-Ahrweiler

  • Schmitz, P: Leider gibt es in Deutschland viel zu wenige Kameras zur Videoüberwachung von öffentlichen Einrichtungen. Überall sonst in Europa ist das kein Problem.
  • Jürgen Stark : Diejenige, die es betrifft lesen den Artikel eh nicht und es ist ihnen egal.
  • MädchenMom: Aus pädagogischer, gesellschaftlicher und gleichstellungsbezogener Perspektive halte ich eine geschlechtsbezogene Ausgrenzung in der Kinder- und Jugendarbeit für problematisch. In einer modernen Gesellschaft,...
Dauerauftrag
Daueranzeige 2026
Gesundheitsmagazin Kreis AW
Pädagogische Pflegerische Gruppenleitung
Kirmes in Weißenthurm
Stellenanzeige
Innovatives rund um Andernach
Rückseite o. B. Vorauskasse
Empfohlene Artikel
Freude in Heppingen und Gimmigen: mit dem offiziellen Spatenstich konnte der Bau des neuen Feuerwehrhauses begonnen werden. Foto: DU
76

Bad Neuenahr-Ahrweiler/Heppingen/Gimmigen. Freude bei den Menschen in Heppingen und Gimmigen und ganz besonders bei den Feuerwehrfrauen- und Männern beider Orte: mit dem kürzlich erfolgten Spatenstich wurde offiziell mit dem Bau des dringend benötigten neuen Feuerwehrhauses an der Landskroner Straße am westlichen Ortsausgang von Heppingen begonnen. Die zuvor als jeweils eigenständige Einheiten aktiven...

Weiterlesen

Der betroffene Abschnitt in der Polcher Straße. Grafik: Michael Guthart
662

Mayen. Im Zuge des Glasfaserausbaus in Mayen führt die Deutsche Telekom Technik im Auftrag der GlasfaserPlus Tiefbauarbeiten durch. Die ausführende Baufirma ist die R-SPACE GmbH. Im Bereich der Polcher Straße kommt es daher im Zeitraum vom 26. Mai bis 19. Juni, jeweils nachts in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr abschnittsweise zu Änderungen der Verkehrsführung, Umleitungsverkehr und nächtlichen Bauarbeiten.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Foto: Kaikoro – Adobe Stock
388

Köln. Auf der A4 in Richtung Heerlen/Aachen zwischen Köln-Klettenberg und dem Kreuz Köln-West ist die Fahrbahn zurzeit auf zwei Fahrstreifen verengt. Wie der ADAC meldet, ist ein Feuerwehreinsatz ursächlich für die Sperrung eines der Fahrstreifen. BA

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
43

45-Jähriger wehrte sich gegen polizeiliche Maßnahmen und Behandlung durch Rettungsdienst

23.05.: Neuwied: E-Scooterfahrer stürzt und zieht sich schwere Kopfverletzungen zu

Neuwied. Am Samstagmittag, 23.05.2026, wurde der Polizei Neuwied ein Verkehrsunfall mit einem alleinbeteiligten E-Scooter-Fahrer im Bereich Neuwied-Niederbieber gemeldet. Vor Ort stellte sich heraus, dass der 45-jährige Neuwieder ohne Fremdbeteiligung zu Fall gekommen und auf den Kopf gestürzt sein dürfte.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
31

Mechernich. Am Freitagnachmittag (22. Mai) fiel ein 25-jähriger mechernicher Fahrzeugführer auf, nachdem er von Zülpich kommend in Richtung Kall in Schlangenlinien fahrend angehalten und kontrolliert werden konnte. Hierbei stellte die kontrollierende Streifenwagenbesatzung fest, dass der junge Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und unter Drogeneinfluss stand.

Weiterlesen

Regionales aus Ihrem Hofladen
Gesundheitsmagazin
Gesundheitsmagazin im Kreis Ahrweiler
Anlagenmechaniker
Rigomagvs-Fest
Kirmes in Weißenthurm
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0313#
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0313#
Media-Auftrag 2026/27
Titel
Brunnenfest
Tag der offenen Tür der FFW Oberwinter, 30.05.26
JGV-Fest Ringen-Bölingen
Anzeige KW 21
Imageanzeige
Landespfleger/in (w/m/d)
Titelanzeige