Swisttal-Odendorf
Windkraftanlagen dürfen trotz Grauammer weitergebaut werden
Gemeinde Swisttal musste Niederlage einstecken - Verwaltungsgericht Köln wies Klage der Gemeinde gegen Genehmigung von vier Windenergieanlagen ab
Swisttal. Mit einer Niederlage für die Gemeinde Swisttal endete der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln über die Genehmigung von vier Windenergieanlagen der Firma Enercon. Das Gericht weist in seinem Urteil die Klage der Gemeinde Swisttal gegen die von der Bezirksregierung erteilte Genehmigung von vier Windenergieanlagen bei Odendorf ab, die bereits zum größten Teil fertiggestellt sind. Laut Gerichtssprecher Pierre Becker-Rosenfelder begründet das Gericht dies damit, dass die Gemeinde nicht in ihren Rechten verletzt und deshalb nicht klagebefugt sei.
Ein Klagerecht unabhängig von einer im deutschen Verwaltungsprozessrecht üblicherweise notwendigen individuellen Betroffenheit sei nur für anerkannte Umweltverbände möglich, zu denen die klagende Gemeinde offensichtlich nicht zähle. Die Gemeinde müsse sich insbesondere an ein Einvernehmen halten, das sie vor einigen Jahren bereits dem Windenergie-Unternehmen erteilt hatte und das auch 2014, als die Klage eingereicht wurde, noch gegolten habe. Zudem sei auch eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung der Bezirksregierung entgegen der Ansicht der Gemeinde nicht zu beanstanden. Gegen das Urteil kann die Gemeinde Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Gemeinde gab 2006 Einvernehmen
Bereits vor elf Jahren hatte die Firma Enercon aus Aurich eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der vier Windräder bei Odendorf und Essig beantragt. Nachdem die Gemeinde noch 2006 ihr Einvernehmen erklärt hatte, wollte sie später einen neuen Bebauungsplan aufstellen, um eine Windenergie-Konzentrationszone auszuweisen, und erließ daraufhin eine Veränderungssperre. Als 2009 bekannt wurde, dass an dem geplanten Standort der in NRW vom Aussterben bedrohte Grauammer, ein Singvogel, vorkommt, gab die Gemeinde aber das Bebauungsplan-Vorhaben auf. Die Verwirklichung des Vorhabens an dem vorgesehenen Standort stelle eine erhebliche Gefährdung für die Grauammer dar, so ihre Argumentation. Stattdessen wolle man die Windenergie auf Flächen in Bereich der Autobahn 61 bei Heimerzheim, Dünstekoven und Ollheim konzentrieren.
Die Bezirksregierung Köln stellte allerdings fest, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig sei und erteilte die Genehmigung für das Odendorfer Vorhaben. Der Schutz der Grauammer sei durch ein jährliches Monitoring hinreichend gewährleistet. Die zwischenzeitlich erfolgten Maßnahmen der klagenden Gemeinde ständen in Widerspruch zum einmal erteilten Einvernehmen und seien deshalb unerheblich. Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes sei nicht genehmigungsfähig gewesen. Die Gemeinde klagte dagegen.
Baustopp kurz vor Weihnachten 2015
Ungerührt davon steckte Enercon Ende September 2015 die Bauplätze ab und begann mit der Erschließung. Die Anlagen waren schon fast fertig, als das Oberverwaltungsgericht in Münster kurz vor Weihnachten 2015 einen Baustopp verhängte. Die Bezirksregierung, so der 8. Senat, habe die notwendige Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP) nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Sie habe die unzutreffende Aussage enthalten, schützenswerte Arten kämen am Standort des geplanten Windparks nicht vor. Die Firma musste den Bau der Anlagen abbrechen.
Enercon-Pressesprecher Felix Rehwald teilte mit, sein Unternehmen sehe sich durch das Kölner Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Enercon wolle nochmals das Gespräch mit der Gemeinde suchen und sei fest entschlossen, das Vorhaben zu Ende zu bringen. Swisttals Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner, die bei der mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal war, kündigte an, die mit dem Verfahren beauftragte Fachanwaltskanzlei werde die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen. Über die werde dann der Rat entscheiden. Jüngste Untersuchungen hätten erneut verschiedene Brutvorkommen der Grauammer innerhalb des 500 Meter-Radius um die Anlagen bestätigt.
JOST
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