Allgemeine Berichte | 20.12.2024

Umstrukturierung von Rebflächen 2025

Winzerinnen und Winzer können Anträge stellen

Weinberge bei Dernau.  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Winzerinnen und Winzer können ab Donnerstag, 2. Januar 2025, wieder Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2025. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2025. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können die Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden sollen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Da der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden kann, wurden zusätzlich zu den Maßnahmen „Rebsortenwechsel“, „Bodenordnung“, „Handarbeitsmauersteillagen“ und „Querterrassierung“ die Maßnahmen „Anpassung der Zeilenbreite“ für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe sowie „Pflanzung von Halb- und Hochstammreben“ in allen Anbaugebieten eingeführt. Die Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog der Richtlinien aufgeführt und werden dort ausführlich beschrieben.

Anträge können ab dem oben genannten Termin über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das WIP erleichtert dem Antragstellenden durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden. Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2025 zum Download bereit.

Kontakt:

Kreisverwaltung Ahrweiler, Sonja Axeler, Telefon 02641/975-296, Zimmer 1.86 – Altbau, Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.dePressemitteilung

Kreis Ahrweiler

Weinberge bei Dernau. Foto: ROB

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