Die Kreisverwaltung informiert über den Buchsbaumzünsler
Wohin mit gerodeten Buchsbäumen?
Region. Zunehmend ist auch in diesem Jahr die Region vom Buchsbaumzünsler betroffen. Der Schmetterling befällt Buchsbäume und kann die Pflanzen innerhalb kurzer Zeit vernichten. In der Folge mehren sich bei der Neuwieder Abfallberatung Anfragen, wie vom Zünsler befallene Buchsbäume entsorgt werden können. Für betroffene Gartenbesitzer ist in diesem Zusammenhang die einzig gute Nachricht: Gerodete Buchsbäume können ohne Weiteres als Grünabfall oder über die Biotonne entsorgt werden. Keinesfalls sollen Buchsbäume jedoch als Restabfall in der Grauen Tonne entsorgt werden. Bei der Kompostierung der Bioabfälle entstehen so hohe Temperaturen, dass schädliche Mikroorganismen und Unkrautsamen sicher abgetötet werden. „Sowohl der Buchsbaumzünsler als auch seine Raupen und Eier können die rund 70 Grad warme Hygienisierungsphase im Kompostwerk nicht überleben“, kann Abfallberater Thomas Strohmenger beruhigen und ergänzt: „Dadurch besteht keinerlei Gefahr, dass der Buchsbaumzünsler über den Kompost weiter verbreitet wird.“ Keinesfalls sollen befallene Buchsbaumpflanzen als Restabfall entsorgt werden, denn das wäre alleine schon wegen der Abfuhrintervalle kontraproduktiv: „Denn während die Biotonne wöchentlich geleert wird, hätten die Raupen und Puppen des Zünslers in der Restabfalltonne bis zu drei Wochen lang Zeit, sich zu flugfähigen Schmetterlingen zu entwickeln“, gibt Thomas Strohmenger zu bedenken. Dagegen kommen Schädlinge, die zusammen mit abgeschnittenen Buchsbäumen in die Biotonne geworfen werden, nach spätestens einer Woche ins Kompostwerk. Das bedeutet den sicheren Tod für alle Entwicklungsstadien des Schädlings. Bei weiteren Fragen rund um die Abfallentsorgung steht die Neuwieder Abfallberatung unter Tel. (0 26 31) 80 33 08 oder im Internet auf der Seite www.abfall-nr.de zur Verfügung.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Neuwied
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