Allgemeine Berichte | 12.10.2022

Sozialamt arbeitet auf Grund neuer Wohlgeldbestimmungen und erhöhten Anfragen auf Hochtouren

Wohngeldstelle konzentriert telefonische Erreichbarkeit

Westerwaldkreis. Die Energiekrise trifft viele Menschen bundesweit und so auch im Westerwaldkreis ins Mark. Wie die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nun in einer Pressemeldung mitteilt, werden bei der Sozialbehörde seit einigen Wochen deutlich mehr Anträge auf Auszahlungen von Wohngeld gestellt. Zudem sind laut dem Kreishaus mit den anstehenden Änderungen der rechtlichen Bestimmungen des Wohngeldes zum 1. Januar 2023 einige technische Umstellungen bei der Wohngeldstelle verbunden.

„Um weiter möglichst schnell die Anliegen bearbeiten zu können, schränken wir vorerst die telefonische Erreichbarkeit ein“, informiert die Verwaltung in der Presseinfo. So möchte die Behörde sicherstellen, dass alle eingehenden Anträge zügig und effizient bearbeitet werden können.

Die Behörde bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, vor Tätigung eines Anrufes zu prüfen, ob ein Teil der Fragen nicht schon durch eine Recherche im Internet beantwortet werden kann. Umfangreiche allgemeine Informationen und Antragsvordrucke zum Wohngeld sind auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/ zu finden.

Dort ist auch die Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verlinkt, die neben weiteren Informationen auch einen Wohngeldrechner beinhaltet.

Des Weiteren informiert die Behörde, dass Menschen, die bereits Wohngeld beziehen, voraussichtlich noch in diesem Jahr einen zweiten Heizkostenzuschuss ausgezahlt bekommen. Dieser muss laut Sozialbehörde nicht beantragt werden, denn die Auszahlung erfolgt automatisch.

Die Kreisverwaltung bittet zu beachten: Das Wohngeld-Plus-Gesetz, durch das ab dem 01. Januar 2023 viele weitere Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld erhalten sollen, befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Anträge, die jetzt schon gestellt werden, können nur nach der bisherigen Gesetzeslage beschieden werden. Falls Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen sollten, dass sie durch die Wohngeldreform erstmals einen Wohngeldanspruch erlangen werden, bittet die Behörde darum, von einer Antragstellung noch abzusehen, bis die Novellierung in Kraft getreten ist.

Sollten nach der Recherche noch Fragen offen sein, können die Bürgerinnen und Bürger diese per Mail an das Kreishaus unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer an wohngeld@westerwaldkreis.de richten.

Künftig erreichen die Westerwälder die Wohngeldstelle telefonisch montags bis freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr, sowie donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 und 16.00 Uhr unter der Nummer (0 26 02) 12 45 45.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

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