Allgemeine Berichte | 17.12.2025, 14:48 Uhr

Herdenschutzmaßnahmen werden gestärkt

Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen

Symbolbild.Foto: Pixabay

Region. Zum Schutz von Weidetieren: Der Wolf wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das sieht der vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Dabei wird der präventive Herdenschutz als zentral für den Schutz der Weidetiere hervorgehoben: Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden.

In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich. Dazu sagt Bundesminister Rainer: „Weidetierhaltung ist das Herzstück unserer Kulturlandschaft – sie prägt unsere Heimat von den Deichen im Norden bis zu den Almen im Süden. Doch wo Herden grasen, ist der Wolf längst kein Zaungast mehr, sondern Teil des Alltags. Für viele Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch emotionale Belastung. Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit. Damit kann dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen – gerade auch in den alpinen Regionen. Wir stehen an der Seite der Tierhalter, verlässlich und mit Respekt für ihre tägliche Arbeit.“

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

• Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.

• Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.

• Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich.

Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.

• Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.

• Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.

• Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

Zudem soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen wollen.

Hintergrund:

Die Wolfsbestände in Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden. Deutschland hat der EU-Kommission dieses Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Gelegenheit für ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention herabgestuft worden.

Pressemitteilung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Weitere Themen

Symbolbild. Foto: Pixabay

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag
Ahrweiler Weinwochen
Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Auftrag, Nr. AF2026.000438.0, September 2026
Pellenzer Ausbildungsmesse ,Ausbildung kaufmännisch
Empfohlene Artikel
(von links) Pascal Rowald, Jan Ritter und Peter Diewald im großen Sitzungssaal des Rathauses.  Foto: GS
369

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bekommt einen neuen Ersten Beigeordneten. Jan Ritter wird Peter Diewald ablösen, der zum Jahresende in den Ruhestand geht. Ritter wurde vor großem Publikum unter Sitzungsleitung von Bürgermeister Pascal Rowald in dessen erster Sitzung als Stadtchef im zweiten Wahlgang zum Stadt-Vize gewählt. 21 von 36 Ratsmitglieder haben für den 46-Jährigen gestimmt, der für die CDU im Kreistag von Ahrweiler sitzt.

Weiterlesen

Die Junggesellen freuen sich auf unvergessliche fünf Tage. Foto: privat
154

Bad Bodendorf. Der Sinziger Stadtteil Bad Bodendorf steht wieder ganz im Zeichen der traditionellen Kirmes. Der Junggesellenverein (JGV) Bad Bodendorf lädt von Freitag, 4. September, bis Dienstag, 8. September 2026, zu fünf abwechslungsreichen Festtagen ein. Rund um den Kirmesplatz erwartet die Besucher ein buntes Programm für Jung und Alt, musikalische Unterhaltung und zahlreiche traditionelle Höhepunkte.

Weiterlesen

11

Unkel. Offenes Mitmach-Singen veranstaltet vom Kirchenchor des Seelsorgebereichs Unkel von 19 bis 20 Uhr auf dem Gelände des Christinenstifts in Unkel – bei schlechtem Wetter in der Kapelle - als Mitgestalter eines bundesweit von hunderten Chören gemeinsam ausgerichteten Liederabends anlässlich des Einheitsfestes. Liedrepertoire von altem Volksliedgut bis zu bekannten Liedern neuerer Interpreten, die für Freiheit und Frieden stehen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Das St. Nikolaus-Stiftshospital geht mit gestärkter Position aus der neuen Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz hervor.Foto: St. Nikolaus-Stiftshospital/Holger Lindner
1139

Rheinland-Pfalz bestätigt breites medizinisches Leistungsspektrum und stärkt das St. Nikolaus-Stiftshospital als wichtigen Standort

Krankenhaus Andernach geht gestärkt aus neuer Leistungsgruppenzuteilung hervor

Andernach. Das St. Nikolaus-Stiftshospital geht mit gestärkter Position aus der neuen Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz hervor. Durch die zugewiesenen Leistungsgruppen werden rund 99,5 Prozent des bisherigen Leistungsspektrums vollständig abgebildet. Das Krankenhaus sowie der Träger, die Stiftung St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach, sehen darin die hohe medizinische Qualität und breite Expertise des Hauses bestätigt.

Weiterlesen

04.09.: Nickenich: Schwerer Verkehrsunfall: Motorradfahrer kollidiert mit Anhänger
867

Nickenich. Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich auf der L 118 zwischen Andernach und Kruft. Der Fahrer eines Wohnmobils, das mit einem Anhänger unterwegs war, befuhr die Strecke von Nickenich in Richtung Mendig. In der Nähe eines Schotterparkplatzes entschied er sich, das Gespann über die Gegenfahrbahn zu wenden. Genau in diesem Moment kam ein Motorradfahrer entgegen und kollidierte mit dem Anhänger.

Weiterlesen

Symbolbild.
732

Ulmen. Am Freitag, den 4. September 2026, ereignete sich gegen 00:10 Uhr im Einmündungsbereich der B259 und K2 in der Ortslage Ulmen ein schwerer Verkehrsunfall zwischen zwei Personenkraftwagen. Nach bisherigem Erkenntnisstand befuhr ein Autofahrer die B259 von Ulmen in Richtung Auderath. Ein anderer Fahrer befand sich auf der K2 und wollte nach links auf die B259 abbiegen. Im Einmündungsbereich kam es dann aufgrund einer Vorfahrtsmissachtung zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.

Weiterlesen