Allgemeine Berichte | 03.05.2018

Das Umweltministerium informiert

Wolfsnachweis bei Reidenbruch

Wolf unterscheidet sich genetisch von der am 17. März nachgewiesenen Wolfsfähe bei Leutesdorf

Kreisgebiet. Das Senckenberg-Institut für Wildtiergenetik hat am Montag einen erneuten Wolfsnachweis bei Reidenbruch im Landkreis Neuwied bestätigt. Am 6. April erfolgte die Meldung eines gerissenen Rothirschkalbs an die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in Trippstadt. Die FAWF betreut in Rheinland-Pfalz das demographische Großkarnivorenmonitoring und nimmt Hinweise auf lebende Wölfe wie zum Beispiel Wildtierrisse, Kot oder Spuren entgegen.

Der Riss wurde beprobt und die Probe an das Senckenberg-Institut für Wildtiergenetik gesendet. Inzwischen steht fest, dass dieses kranke Rothirschkalb von einem Wolf gerissen wurde. Junge, schwache oder kranke Rothirsche sind Teil der natürlichen Nahrung von Wölfen.

In einer ersten Untersuchungsreihe konnte festgestellt werden, dass sich der Wolf genetisch von der am 17. März nachgewiesenen Wolfsfähe bei Leutesdorf unterscheidet. Eine genetische Individualisierung hat die FAWF in Auftrag gegeben, um ermitteln zu können, um welches Tier es sich genau handelt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, erfolgt eine entsprechende Meldung.

Rheinland-Pfalz setzt beim Thema Wolf konsequent auf Vorsorge und hat mit dem Wolfsmanagementplan bereits im Jahr 2015 eine wichtige Grundlage im Umgang mit dem Wolf gelegt. Außerdem hat das Land im März dieses Jahres ein gemeinsames Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement mit Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland beschlossen. Die Kooperation umfasst die fachliche und länderübergreifende Zusammenarbeit bei Fang und Besenderung von Wölfen, den Umgang mit beziehungsweise die Entnahme von auffälligen Tieren sowie einen regelmäßigen Informationsaustausch.

Zum Hintergrund: Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Für alle Fälle im Umgang mit Wölfen hat das Umweltministerium eine zentrale Hotline unter der Telefonnummer (0 63 06) 91 11 99 eingerichtet.

Pressemitteilung des

Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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