Allgemeine Berichte | 26.10.2021

Betreuungsvereine der Evangelischen Kirchengemeinden und des SKFM informierten in Remagen

Zehn Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht

Zehn Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht.Foto: privat

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Rund um das Thema rechtliche Betreuung ging es an vier Abenden im Foyer der Rheinhalle Remagen, eine Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in Kooperation mit der Stadt Remagen, die ihre Räumlichkeiten freundlicherweise zur Verfügung gestellt hatte. Beim Grundkurs „Betreuungsrecht“, der auch von Vorsorgebevollmächtigten besucht wurde, beantworteten Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A. Hannah Mierbach und Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. sowie Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM viele Fragen, insbesondere, wie Wunsch und Wille des Betreuten möglichst umgesetzt werden.

Mit dem Einführungsabend bereiteten Uwe Moschkau und Ralph Seeger die 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das komplexe Thema vor und vermittelten viele Informationen für die ehrenamtliche Tätigkeit.

Am zweiten Abend zum Thema „Vermögenssorge“ wurde von Uwe Moschkau u.a. erklärt, was ein „Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge“ ist und „worauf ein Betreuer achten muss“. Dabei ging es auch um die Frage, was zu tun ist, erfährt ein Betreuer erst nach Erstellung des Vermögensverzeichnisses von einer Geldanlage oder Lebensversicherung. Brauchen Aktiendepots eine Sicherung, sodass mit einem automatischen Verkauf der Verfall der Aktien verhindert wird? Auch der Wert von Kunstgegenständen ist oft schwer einzuschätzen. „Sollte deshalb zur Erstellung des Vermögensverzeichnisses eine Wertschätzung vorgenommen werden?“

Ebenso spannend war der Abend mit Hannah Mierbach zum Thema „Gesundheitssorge“, wann z.B. ein Betreuer für einen Betreuten in eine medizinische Behandlung einwilligen muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Betreute „einwilligungsunfähig“ ist, wenn er also nicht mehr in der Lage ist, mögliche Folgen einer Behandlung oder Nichtbehandlung zu verstehen und ihm die Art des Eingriffes nicht verständlich gemacht werden kann.

Beim Thema „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ sprach Ralph Seeger u.a. vom Wechsel von der eigenen Wohnung ins Heim. Dabei sollten auch Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme oder ehrenamtliche Besuchsdienste in Betracht gezogen werden, Dienste, die ein Leben zuhause weiter ermöglichen.

Ein herzlicher Dank ging von den 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Hannah Mierbach, Ralph Seeger und Uwe Moschkau, für ihre praxisnahe, mit vielen Infomaterialien bereicherte verständliche Darstellung. Eine Veranstaltung, die wegen der Corona-bedingt geringen Teilnehmerzahl sehr intensiv war.

Auch nach der Schulung stehen die beiden Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beratend und helfend zur Seite. Jeder, der sich für die Aufgabe und Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen. Dort ist auch mehr über den nächsten Grundkurs im Frühjahr ab dem 8. März 2022 in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu erfahren.

• SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 0 26 41 / 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.

• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Wolfgang-Müller-Straße 7a, z.Zt. Beratungscontainer, , Bergstraße 12 (Parkplatz City-Ost), 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 02641 / 20 70 – 100, www.betreuungsverein-ahrweiler.de.

Zehn Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht.Foto: privat

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